Treuhandkonten

Kapitaleinzahlungskonto für Unternehmen

Geld bei Gründungen und Kapitalerhöhungen sicher aufbewahren

Sie gründen eine Kapitalgesellschaft oder wollen das Kapital Ihres Unternehmens erhöhen? Dafür brauchen Sie ein Kapitaleinzahlungskonto. Auf diesem Sperrkonto bewahren wir Ihre Geldeinlagen während der Gründungs- bzw. Kapitalerhöhungsphase sicher auf.
  • Einfache Kontoeröffnung
  • Beratung vor, während und nach der Gründung oder Kapitalerhöhung
  • Unkomplizierte Umwandlung in ein Geschäftskonto

Geeignet für

Geeignet für

Gründer und Gründerinnen einer Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditaktiengesellschaft (KmAG) oder SICAF (Société d'investissement à capital fixe) oder aber bestehende Unternehmen, die eine Kapitalerhöhung umsetzen wollen.

Preise und Konditionen

Preise und Konditionen

Währung CHF
Kontoeröffnung Kostenlos
Einmalige Gebühr

Gebührenbelastung in der Höhe von 0.5 ‰ des einbezahlten Kapitals, sobald HR-Auszug oder Nachweis der Veröffentlichung im SHAB vorliegt

  • min. 200 CHF
  • max. 2 000 CHF
Kontoführung Kostenlos
Verfügbarkeit Keine Rückzugsbeschränkungen
Buchungsspesen Keine Buchungsspesen
Kontoabschluss Kostenlos jährlich
Kontoauszüge Nur auf Anfrage (kostenlos)
Tagesporto und Drittspesen Werden nicht belastet

Zinsen

Zinsen

0,0 %

Gut zu wissen

Gut zu wissen

  • Bareinlagen sind nicht erlaubt. Einzahlungen auf Kapitaleinzahlungskonti werden nur in Form von Überweisungen akzeptiert
  • Während der Gründungsphase bzw. während des Prozesses der Kapitalerhöhung bleibt das einbezahlte Kapital gesperrt.
  • Sobald die Gründung oder Kapitalerhöhung im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» publiziert ist, können Sie frei über das Kapital verfügen (abzüglich Gebühren).
  • Sie haben dann die Möglichkeit, das Kapitaleinzahlungskonto ganz einfach in ein Geschäftskonto umzuwandeln. Die Kontonummer bleibt dieselbe.

Gültige Konditionen 09/2019. Änderungen vorbehalten.
© Basler Kantonalbank