Geeignet für
Geeignet für
Preise und Konditionen
Preise und Konditionen
Kontoeröffnung | Kostenlos |
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Kontoführung* |
Minimalgebühr: CHF 30 p.a. *Die BKB belastet anfallende Preise sowie allfällige Steuern und Abgaben jährlich per 31. Dezember bzw. saldiert pro rata. Dazu benötigen Sie ein BKB-Basiskonto. |
Kontosaldierung | Kostenlos |
Titel an Drittbanken übertragen | CHF 60 pro zu liefernder Position |
Erhebung von Mehrwertsteuer | Bei allfälliger Auslieferung von Silber, Palladium und Platin wird MWSt auf den aktuellen Kaufpreis erhoben. Physisches Gold unterliegt nicht der MWSt. |
Gut zu wissen
Gut zu wissen
- Die Edelmetall-Werte auf Ihrem Metallkonto sind nicht physisch vorhanden. Es werden lediglich Lieferansprüche verbucht. Für Sie bedeutet dies mehr Flexibilität. Sie benötigen kein Schliessfach, um Barren und Münzen sicher zu verwahren.
- Ähnlich wie im Devisenhandel sind Kassa-, Termin- und Swap-Geschäfte möglich. Auch Optionen und strukturierte Produkte können Sie über das Metallkonto verbuchen.
- Pro Metall und Einheit (Gramm oder Unze) führt die Basler Kantonalbank ein separates Konto.
- Käufe über das Metallkonto sind von der Mehrwertsteuer befreit.
- Ihre Gegenpartei ist die Basler Kantonalbank. Wir bieten eine hohe Sicherheit für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtung.
- Die steuerlichen Auswirkungen des Haltens von Edelmetallen in Form von Lieferansprüchen im Rahmen eines Metallkontos richten sich nach den Steuergesetzen im Domizilland des Anlegers. Die BKB ist diesbezüglich nicht beratend tätig. Anlegern mit Steuerdomizil ausserhalb der Schweiz wird empfohlen, sich für diesbezügliche Auskünfte an ihren Steuerberater zu wenden.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Metallkontobedingungen gelten für Edelmetalle in handelsüblicher Form (nachstehend Metalle), die Sie in Kontoform (BKB-Metallkonto) bei der Basler Kantonalbank (BKB) führen.
2. Anspruch des Kontoinhabers
Als Kontoinhaber haben Sie Anspruch auf die entsprechende Menge Metall in der Höhe Ihres Kontoguthabens. Erst wenn die BKB das Metall physisch ausliefert, sind Sie dessen Eigentümer. Liefern Sie es physisch auf das Metallkonto ein, verlieren Sie das Eigentumsrecht. Die BKB kann für Gutschriften, Belastungen und Lieferungen ein Minimalgewicht festlegen.
3. Physische Auslieferung
Verlangen Sie, dass die BKB das Metall physisch ausliefert, erfolgt dies auf Ihre Kosten an einem Standort der BKB. Um eine rechtzeitige Bereitstellung zu ermöglichen, sind Auslieferungsbegehren frühzeitig anzumelden. Die BKB kann für Gutschriften, Belastungen und Lieferungen ein Minimalgewicht festlegen.
4. Ausführung von physischen und buchmässigen Transfers
Die BKB kann das Ausliefern und Entgegennehmen von Einlieferungen von physischem Metall wie auch buchmässige Transfers jederzeit vorübergehend einschränken und/ oder Kündigungsfristen einführen.
5. Art der Auslieferung
Die BKB liefert das Metall physisch in Barren handelsüblicher Grösse und Qualität aus. Ansprüche, die nicht den handelsüblichen Grössen entsprechen, werden in jeweils kleineren Einheiten abgegolten. Bei physischen Auslieferungen fallen für Sie die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fabrikationszuschläge sowie allfällige weitere mit der Lieferung verbundene Gebühren an. Alle gegenwärtigen und künftigen Steuern und Abgaben, die bei einer Lieferung von Metall aus Kontoguthaben entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt auch für die Kosten, die bei buchmässigen Transfers anfallen.
6. Mehrwertsteuer (MWSt)
Auslieferungen von Silber, Palladium und Platin unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer. Diese wird auf dem aktuellen Kaufpreis erhoben. Physisches Gold hingegen unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Vorbehalten bleiben Änderungen durch die Eidgenössische Steuerverwaltung.
7. Zinsen
Das BKB-Metallkonto wird zinslos geführt.
8. Preis
Die Gebühren für die Führung des BKB-Metallkontos sowie damit verbundene Dienstleistungen und Transaktionen richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Die BKB händigt Ihnen ein Exemplar davon aus. Für die Belastung der anfallenden Gebühren sowie allfälliger Steuern und Abgaben sind Sie verpflichtet, ein BKB-Basiskonto zu führen.
9. Änderungen der Bedingungen und der Preise
Die BKB kann die vorliegenden Bedingungen sowie die Preise jederzeit ändern bzw. anpassen. Die jeweiligen Änderungen bzw. Anpassungen gibt Ihnen die BKB in geeigneter Weise bekannt.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Basler Kantonalbank.
Diese Angaben dienen ausschliesslich Werbezwecken.
Basel, August 2016
Gültige Konditionen 09/2019. Änderungen vorbehalten.
© Basler Kantonalbank