Beistandschaft

Beratung und Unterstützung rund um alle finanziellen Belange

Haben Sie eine Beistandschaft übernommen und suchen professionelle Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten? Unsere Fachexpertinnen und Fachexperten beraten Sie gerne persönlich und effizient.

Davon profitieren Sie:

  • Umfassende Unterstützung
  • Geringer administrativer Aufwand
  • Einfache Lösungen
  • Persönliche und individuelle Beratung

Wünschen Sie eine Kontoeröffnung? Möchten Sie ein oder mehrere Bankprodukte bestellen? Dies können Sie bequem und mit nur wenigen Klicks digital über unser Online-Formular vornehmen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Ich wurde als Beiständin / Beistand eingesetzt. Was muss ich unternehmen?

Ich wurde als Beiständin / Beistand eingesetzt. Was muss ich unternehmen?

Um die Beistandschaft in unserem Banksystem erfassen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Dispositiv oder Ernennungsurkunde der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
  • Die Kopie eines gültigen, amtlichen Ausweises

Erfassung der Beistandschaft vor Ort

Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen, damit wir alle nötigen Kopien erstellen können.

Erfassung der Beistandschaft per Post

Falls Sie uns die Unterlagen per Post zustellen möchten, benötigen wir eine notarielle Beglaubigung der Originaldokumente.

Bitte senden Sie uns diese an:

Basler Kantonalbank
Erwachsenenschutz VP624
Postfach
4001 Basel

Ab wann erhalte ich als Beiständin / Beistand Auskunft über die Vermögensdaten meines Mandanten?

Ab wann erhalte ich als Beiständin / Beistand Auskunft über die Vermögensdaten meines Mandanten?

Sie erlangen als Beiständin/Beistand ein Auskunftsrecht, sobald Sie der Bank folgende Unterlagen übergeben:

  • Dispositiv oder Ernennungsurkunde der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
  • Die Kopie eines gültigen, amtlichen Ausweises

Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen, damit wir alle nötigen Kopien erstellen können.

Falls Sie uns die Unterlagen per Post zustellen möchten, benötigen wir eine notarielle Beglaubigung der Originaldokumente.

Bitte senden Sie uns diese an:

Basler Kantonalbank
Erwachsenenschutz VP624
Postfach
4001 Basel


Über welche Bankkonten kann ich als Beiständin / Beistand verfügen?

Über welche Bankkonten kann ich als Beiständin / Beistand verfügen?

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) entscheidet über die Verfügung der Vermögenswerte per Gesetzesartikel. Es ist üblich ein Eigenverwaltungskonto für die verbeiständete Person zu errichten und und ein weiteres Bankkonto für die laufenden Lebenskosten, welches die Beistandsperson selbst verwaltet.

Ist es möglich als Beiständin / Beistand einen Digital Banking Zugriff auf die Geschäftsbeziehung meines Mandanten zu erhalten?

Ist es möglich als Beiständin / Beistand einen Digital Banking Zugriff auf die Geschäftsbeziehung meines Mandanten zu erhalten?

Diese Möglichkeit besteht. Als Beistandsperson dürfen Sie jederzeit einen Digital Banking Zugriff beantragen. Sie erhalten im Anschluss darauf einen entsprechenden Digital Banking-Vertrag zur Unterschrift sowie Ihre Zugangsdaten.