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FAQ – häufig gestellte Fragen
Ich wurde als Beiständin / Beistand eingesetzt. Was muss ich unternehmen?
Ich wurde als Beiständin / Beistand eingesetzt. Was muss ich unternehmen?
Um die Beistandschaft in unserem Banksystem erfassen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Dispositiv oder Ernennungsurkunde der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Die Kopie eines gültigen, amtlichen Ausweises
Erfassung der Beistandschaft vor Ort
Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen, damit wir alle nötigen Kopien erstellen können.
Erfassung der Beistandschaft per Post
Falls Sie uns die Unterlagen per Post zustellen möchten, benötigen wir eine notarielle Beglaubigung der Originaldokumente.
Bitte senden Sie uns diese an:
Basler Kantonalbank
Erwachsenenschutz VP624
Postfach
4001 Basel
Ab wann erhalte ich als Beiständin / Beistand Auskunft über die Vermögensdaten meines Mandanten?
Ab wann erhalte ich als Beiständin / Beistand Auskunft über die Vermögensdaten meines Mandanten?
Sie erlangen als Beiständin/Beistand ein Auskunftsrecht, sobald Sie der Bank folgende Unterlagen übergeben:
- Dispositiv oder Ernennungsurkunde der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Die Kopie eines gültigen, amtlichen Ausweises
Besuchen Sie uns in einer unserer Filialen, damit wir alle nötigen Kopien erstellen können.
Falls Sie uns die Unterlagen per Post zustellen möchten, benötigen wir eine notarielle Beglaubigung der Originaldokumente.
Bitte senden Sie uns diese an:
Basler Kantonalbank
Erwachsenenschutz VP624
Postfach
4001 Basel