1. Einlagensicherung
Das System der Einlagensicherung schützt im Fall des Konkurses einer Bank Guthaben von Kundinnen und Kunden bis CHF 100 000 vor dem Verlust. Die Einlagensicherung garantiert im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank eine rasche Auszahlung.
2. Staatsgarantie
Als Kundin oder Kunde der Basler Kantonalbank sind Sie darüber hinaus geschützt durch die Staatsgarantie. Mit dieser haftet der Kanton Basel-Stadt beispielsweise für Einlagen auf Privat- und Sparkonten, Festgeldanlagen und Guthaben auf Freizügigkeits- und Vorsorgekonten bei der Basler Kantonalbank, aber auch für Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank aus Kassenobligationen und Anleihensobligationen unbegrenzt.
Die Staatsgarantie ist in § 9 des Gesetzes über die Basler Kantonalbank geregelt.
3. Hohe Eigenkapitalausstattung und Liquidität
Der Kanton Basel-Stadt verlangt in seiner Eignerstrategie (Artikel 3.3), dass die BKB als überdurchschnittlich solide Bank über hohe Eigenmittelreserven und Liquidität verfügt. Dies bedeutet, dass ihre Eigenmittel immer um 3 bis 7 Prozentpunkte über den gesetzlichen Erfordernissen (aktuell 12% Gesamtkapitalquote) liegen müssen. Die BKB konnte in den letzten Jahren diese anspruchsvollen Vorgaben problemlos erfüllen. Und deshalb zählt sie punkto Kapitalisierung und Liquidität zu den sichersten Banken der Schweiz.
4. Erstklassige Bonität
Internationale Rating Agenturen beurteilen die Bonität der BKB als ausgezeichnet. Fitch hat mit AAA die Bestnote verliehen und Standard & Poor's hat die BKB mit der zweitbesten Note AA+ beurteilt. Damit zählt die BKB zu den solidesten Banken in der Schweiz.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Einlagensicherung: Webseite von esisuisse; Webseite der BKB
- Staatsgarantie: Gesetz über die Basler Kantonalbank
- Hohe Eigenkapitalausstattung und Liquidität: Eignerstrategie für die Basler Kantonalbank
- Zweithöchste Bonitätsnote: Rating-Bericht