Die Governance-Struktur der Basler Kantonalbank ist im Wesentlichen im Gesetz über die Basler Kantonalbank vom Juni 2016 verankert. Es bestimmt unter anderem, wie die Führungsgremien gewählt werden, wie sie ihre Aufgaben teilen und wer für die Eignerstrategie zuständig ist. Ebenso regelt es die Staatsgarantie der BKB sowie die gesetzlich verankerte finanzielle Abgeltung.
Bankrat
Der Bankrat der Basler Kantonalbank setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen und ist das oberste Führungs- und Kontrollgremium. Er bestimmt die Strategie, die Ziele und die Organisation der BKB. Die Führung der laufenden Geschäfte delegiert er an die Geschäftsleitung und überwacht diese. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wählt die Mitglieder und das Präsidium des Bankrats jeweils für vier Jahre.
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Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung zählt sieben Mitglieder. Sie führt die Basler Kantonalbank operativ und verantwortet das Tagesgeschäft. Beschlüsse fällt sie nach dem Mehrheitsprinzip. Bei Stimmgleichheit entscheidet der CEO oder sein Stellvertreter. Die Geschäftsleitung stellt dem Bankrat Anträge zu den zu behandelnden Geschäften und führt die Beschlüsse des Bankrats aus.
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Konzernleitung
Die Konzernleitung steuert den Konzern BKB in allen geschäftspolitischen und finanzwirtschaftlichen Belangen und koordiniert die Schlüsselressourcen. Sie besteht aus fünf bis sechs Personen und ist für ein wirksames internes Kontrollsystem verantwortlich. Dabei sorgt sie dafür, dass die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Dazu zählt u. a. die Sorgfaltspflicht bei der Aufgabenerfüllung. Ebenso wahrt die Konzernleitung die allgemeinen Interessen des Konzerns.
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Prüfungsausschuss
Der Bankrat wählt einen Prüfungsausschuss, der den Bankrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgaben unterstützt. Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die alle dem Bankrat angehören müssen. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
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Risikoausschuss
Der Risikoausschuss unterstützt den Bankrat der BKB im Bereich Risikomanagement. Er setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, die alle dem Bankrat angehören müssen und vom Bankrat gewählt werden.
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Vergütungs- und Nominationsausschuss
Der Vergütungs- und Nominationsausschuss hat u. a. folgende Aufgaben: Er bereitet bei Personal- und Entschädigungsfragen die Geschäfte vor, berichtet an die zuständigen Instanzen und stellt die entsprechenden Anträge. Der Bankrat wählt den Vergütungs- und Nominationsausschuss, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Die Mitglieder müssen alle dem Bankrat angehören.
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Konzerninspektorat
Das Konzerninspektorat ist das wichtigste Informations- und Kontrollorgan des Bankrats gegenüber der Geschäftsleitung. Es ist von der Geschäftsleitung unabhängig und handelt nach Weisungen des Bankratspräsidenten. Das Konzerninspektorat ist direkt dem Bankrat unterstellt, berichtet dem Bankratspräsidenten und nimmt von diesem Aufträge entgegen. Es übt seine Tätigkeit nach anerkannten revisionstechnischen Grundsätzen aus.
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Die Basler Kantonalbank gehört mehrheitlich dem Kanton Basel-Stadt. Das Kapital besteht aus dem Dotations- und dem Partizipationsscheinkapital. Der Kanton hält das gesamte Dotationskapital von CHF 304.0 Mio. und verfügt dadurch über sämtliche Stimmrechte. Das Partizipationsscheinkapital beträgt CHF 50.15 Mio. Die Partizipationsscheine werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt und verfügen über kein Stimmrecht. Der Kanton Basel-Stadt verlangt in seiner Eignerstrategie u. a., dass die BKB solide mit Eigenmitteln ausgestattet ist. Deshalb liegen die Eigenmittel stets drei bis sieben Prozentpunkte über dem gesetzlich geforderten Wert.
Der Konzern BKB besteht aus dem Stammhaus Basler Kantonalbank und der Bank Cler AG. Darüber hinaus hält die Basler Kantonalbank eine strategische Beteiligung von 33.3 % an der RSN Risk Solution Network AG in Zürich sowie 33.3 % an der Pick-e-Bike AG in Oberwil. Die Bank Cler AG ist eine eigenständige, privatrechtliche Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht.
Alle Mitarbeitenden und Organmitglieder der BKB und des Konzerns sind verpflichtet, jederzeit die geltenden Gesetze, Regularien und internen Vorschriften zu befolgen. Die operative Verantwortung für die Compliance liegt bei den einzelnen Geschäftsbereichen. Diese sind verpflichtet, bei komplexen oder ungewöhnlichen Geschäften die unabhängige Compliance-Stelle beizuziehen. Auch bei Geldwäschereiverdacht ist diese Organisationseinheit zuständig. Die Compliance-Stelle verfügt über ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht bei sämtlichen Geschäftsbereichen und hat bei Bedarf direkten Zugang zur Geschäftsleitung sowie zu den Oberleitungsorganen des Konzerns.
Die wichtigsten Prinzipien und Verhaltensregeln sind im Verhaltenskodex der Basler Kantonalbank aufgeführt. Mitarbeitende sowie Lieferanten der BKB müssen zwingend danach handeln. Nur so kann die BKB ihr Leistungsversprechen täglich einlösen. Darüber hinaus hat die BKB Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen erlassen. Sie gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit der Bank.