Vereinskonto

Vereinsfinanzen einfach und kostenfrei verwalten

Sie sind in einem Verein in der Nordwestschweiz aktiv? Egal, ob Ihr Verein kulturelle, sportliche oder wohltätige Zwecke verfolgt – wir unterstützen Sie mit einem Vereinskonto, das Ihren administrativen Aufwand minimiert. Profitieren Sie von einem umfassenden Servicepaket speziell für Vereine und gewinnen Sie Zeit für Ihre Vereinsziele.

Einfach & Schnell: Ihr Vereinsvermögen im Griff

Mit dem Vereinskonto verwalten Sie Einnahmen, Ausgaben und Mitgliederbeiträge mühelos. Nutzen Sie unsere digitalen Lösungen, um Buchungen zu automatisieren, Kosten zu senken und wertvolle Ressourcen zu sparen. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt – die Ziele Ihres Vereins.

  • Vereinskonto CHF ohne Kontoführungsgebühren: Keine laufenden Kosten.
  • Keine Buchungsgebühren: Zahlungsein- und -ausgänge kostenlos abwickeln.
  • Kostenloses E-Banking und Mobile Banking: Ihre Vereinsfinanzen jederzeit im Griff.
  • 20 % Rabatt auf die ClubDesk-Lizenzgebühr: Effiziente Vereinssoftware für Organisation und Kommunikation.
  • Vergünstigtes In-Store-Zahlungsterminal
  • App-basierte Zahlungsabwicklung ohne Transaktionsgebühren: Mit «Tap on Mobile» von Worldline

Geeignet für

Geeignet für

Unser Angebot richtet sich an Vereine mit Sitz in Basel und Region, die sich gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen oder anderen nichtwirtschaftlichen Zielen widmen. Für wirtschaftlich und gewinnorientierte Vereine bieten wir unser massgeschneidertes Business Paket an.

Preise und Konditionen

Preise und Konditionen

Währungen CHF
Kontoeröffnung Kostenlos
Kontoführung
  • Ein gebührenbefreites Kontokorrent (Kontoführungsgebühr und Buchungsspesen)
  • Weitere Kontokorrente in CHF und EUR sowie Fremdwährungskonten gemäss den jeweils gültigen Normalkonditionen
Verfügbarkeit Keine Rückzugsbeschränkungen: Das gesamte Guthaben ist jederzeit verfügbar.
Buchungsspesen Keine
Bezüge an Geldautomaten in der Schweiz Gebührenfreie Bargeldbezüge an den Bancomaten der BKB mittels kostenloser Bankkarte oder kostenpflichtiger VISA Debit-Karte
Kontoauszüge
  • Kostenloser monatlicher Auszug an Kontoinhaber, weitere Auszüge sowie alle Auszüge an Dritte:
    1 CHF
  • Elektronische Auszüge generell kostenlos
Kontoabschluss kostenlos halbjährlich per 30. Juni und 31. Dezember
Verrechnungssteuer 35 % vom Bruttozinsertrag, sofern Zins höher als 200 CHF  und Kontoabschluss jährlich
Kontosaldierung

20 CHF

Porti Gemäss Tarif der Post

Zinsen

Zinsen

0,0 %

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen

Vereinssoftware ClubDesk 20 % Rabatt auf die jährliche Lizenzgebühr. Der Rabatt wird wiederkehrend gewährt.
Digital Banking Die BKB E- und Mobile-Banking-Lösungen stehen kostenlos zur Verfügung.
Visa Debit

Gebührenpflichtig gemäss «Visa Debit»

Kreditkarte

Gebührenpflichtig gemäss:

 

Vergünstigtes Zahlungsterminal Möglichkeit zum vergünstigten Erwerb des mobilen In-Store-Zahlungsterminals Link/2500 von Worldline zur Akzeptanz von Kreditkartenzahlung zum Preis von nur 99 CHF statt 149 CHF (Aktion befristet bis zum 31. Mai 2025).
App «Tap on Mobile» von Worldline Kostenlose Nutzung der App «Tap on Mobile» von Worldline zur Akzeptanz von Kreditkarten auf Android-Smartphones mit Verzicht auf die Transaktionsgebühren von 1,7 % bis zum 31. Mai 2025.
Zahlungsaufträge Inland in CHF Kostenlos per Digital Banking in CHF
Daueraufträge Inland in CHF Gebührenpflichtig gemäss «Zahlungsverkehr»

Wie können wir Sie unterstützen?

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.

Fragen und Antworten zum Vereinskonto

Welche Unterlagen benötige ich für die Eröffnung?

Welche Unterlagen benötige ich für die Eröffnung?

Für die Eröffnung eines Vereinskontos benötigt die Basler Kantonalbank die Statuten des Vereins, das letzte Protokoll und den Eröffnungsantrag. Sollte der Verein im Handelsregister eingetragen sein, benötigen wir einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister.

Wer darf die Eröffnungsunterlagen unterschreiben?

Wer darf die Eröffnungsunterlagen unterschreiben?

Der Basisvertrag muss durch eine oder mehrere Personen unterzeichnet werden, die gemäss Vereinsstatuten das Recht haben, den Verein nach aussen zu vertreten. Häufig sind dies der Präsident, der Kassier oder die Vorstandsmitglieder.

Was, wenn in den Statuten nicht steht, wer den Verein nach aussen vertreten darf?

Was, wenn in den Statuten nicht steht, wer den Verein nach aussen vertreten darf?

In diesem Fall ist ein zusätzlicher schriftlicher Beschluss des Vorstands einzureichen, in welchem dies schriftlich festgehalten ist. Dieser muss von allen aktuellen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein.

Was muss ich bei der Identifikation beachten?

Was muss ich bei der Identifikation beachten?

Die Identifikation erfolgt mit den Vereinsstatuten und dem aktuell gültigen Wahlprotokoll, aus dem der aktuelle Vorstand ersichtlich ist. Die Statuten müssen in schriftlicher Form vorliegen und über den Zweck des Vereins, seine finanziellen Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Eine Kopie ist ausreichend. Zudem werden alle unterzeichnenden Personen anhand einer echtheitszertifizierten Kopie des Ausweises (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) identifiziert.

Was passiert, wenn der eigene Verein keine Statuten hat?

Was passiert, wenn der eigene Verein keine Statuten hat?

Hat ein Verein keine eigenen Statuten, sind stattdessen diejenigen der übergeordneten Organisation/en (Kantonal-/Regionalverein und/oder Dachverband) abzugeben. Die Kontoeröffnung ist dann auf den Namen der übergeordneten Organisation/en möglich mit Vermerk auf dem Konto der Riege oder Untergruppierung.

Muss ich das Wahlprotokoll einreichen?

Muss ich das Wahlprotokoll einreichen?

Ja, das Wahlprotokoll ist immer gemeinsam mit den Statuten einzureichen. Im Wahlprotokoll müssen die aktuellen vertretungsberechtigten Personen mit Namen, Vornamen und Vereinsfunktion ersichtlich sein.

Was passiert bei einem Wechsel der bevollmächtigen Personen?

Was passiert bei einem Wechsel der bevollmächtigen Personen?

Für die Änderung von bevollmächtigten Personen ist der Basler Kantonalbank das betreffende Wahlprotokoll vorzulegen mit den Entsprechenden Informationen welche Personen neu hinzukommen oder gelöscht werden sollen. Das Protokoll sollte nicht älter als ein Jahr sein.

Kann ich Twint für den Verein nutzen?

Kann ich Twint für den Verein nutzen?

Aktuell gibt es noch keine direkte Anbindung zwischen der BKB und Twint, dies ist jedoch in Planung.

Der Verein hat den Namen geändert, was muss ich tun?

Der Verein hat den Namen geändert, was muss ich tun?

Für die Änderung des Vereinsnamens, ist der Basler Kantonalbank das Protokoll vorzulegen aus dem ersichtlich ist, dass die Namensänderung durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Zudem benötigen wir die neuen Statuten des Vereins.

Eine bevollmächtige Person hat den Namen geändert. Was muss ich tun?

Eine bevollmächtige Person hat den Namen geändert. Was muss ich tun?

Für die Änderung des Namens benötigen wir eine Kopie der Urkunde der Namensänderung sowie eine Kopie des neuen Ausweises.

Haften die Mitglieder des Vereins für finanzielle Verbindlichkeiten?

Haften die Mitglieder des Vereins für finanzielle Verbindlichkeiten?

Grundsätzlich haftet nur das Vereinsvermögen für die finanziellen Verbindlichkeiten, ausser die Statuten sehen etwas anderes vor.

Wer kann das Vereinskonto auflösen?

Wer kann das Vereinskonto auflösen?

Das Konto kann jederzeit von den Unterschriftsberechtigten aufgelöst werden. Bei einer kompletten Vereinsauflösung benötigt die Basler Kantonalbank das Protokoll mit dem Beschluss der Auflösung.