Wie Sie mit gestaffeltem Bezug Ihre Vorsorge optimieren

Vorsorgen mit der Säule 3a ist clever. Den Bezug vom eigenen Vorsorgegeld optimal planen auch. Wir zeigen, wie Sie mit einem gestaffelten Bezug über mehrere Jahre von deutlich tieferen Steuern profitieren.
Am 15.06.2023 in Rund ums Geld von Melanie Bissig

Auf einen Blick

  • Wer mit der Säule 3a für die Zeit nach der Pensionierung vorsorgt, spart bekanntlich Steuern.
  • Bei einer gestaffelten Auszahlung vom Vorsorgegeld fällt diese Ersparnis noch höher aus.
  • Unser Beispiel zeigt, wie auch Sie ganz einfach von tieferen Steuern bei der Auszahlung profitieren.

Wer innerhalb der Säule 3a für seine Zukunft vorsorgt, tut dies in der Schweiz oft mit einem Vorsorgekonto bei der Basler Kantonalbank Sparen-3-Konto genannt. Und das ist clever. Denn egal ob klassisch oder mit Anlagen – Einzahlungen auf ein solches Konto lassen gleichzeitig die Steuerrechnung schrumpfen. So kann der jährliche Maximalbetrag (in diesem Jahr: 7056 Franken für Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – und zwar in vollem Umfang. In anderen Worten: Vorsorgen mit der Säule 3a ist eine clevere Art, Steuern zu sparen. 

Doch nicht nur wer auf ein Vorsorgekonto einzahlt profitiert von einem tieferen steuerbaren Einkommen. Auch die Auszahlung der eigenen Vorsorge birgt hinsichtlich Steuern ein grosses Sparpotential. Wie hoch dieses tatsächlich ausfällt ahnen viele nicht. Hier lohnt es sich aber genauer hinzuschauen.

Einmaliger Bezug lässt Steuerbelastung ansteigen, gestaffelter Bezug viel weniger

Wer zum Zeitpunkt der eigenen Pensionierung das Guthaben von sämtlichen Vorsorgekonten bezieht, der zahlt darauf sogenannte Kapitalauszahlungssteuern. Diese sind zwar gesondert vom steuerbaren Einkommen, jedoch ist die Kapitalauszahlungssteuer genau wie die Einkommenssteuer progressiv. Je mehr Vorsorgegelder im gleichen Steuerjahr bezogen werden, desto höher ist die prozentuale Steuerbelastung bei der Kapitalauszahlungssteuer im jeweiligen Auszahlungsjahr.

Mit gestaffeltem statt einmaligem Bezug lässt sich die Bezugssumme hingegen auf mehrere Jahre verteilen. Das Resultat: die sogenannte Progression bei der Steuerbelastung wird reduziert. Es werden weitaus tiefere Steuerbeträge fällig.

Abb.: Einmalige vs. gestaffelte Auszahlung von Vorsorgegeldern über 6 Jahre

Die Grafik zeigt beispielhaft die einmalige sowie die gestaffelte Auszahlung von Vorsorgegeldern über 6 Jahre. Der gestaffelte Bezug bewirkt eine um 9100 Franken tiefere Besteuerung. Hinweis: Die tatsächliche Steuerersparnis kann abweichen.

So funktioniert der gestaffelte Bezug (siehe Abb. oben)

Beispiel: Lisa Müller, Jahrgang 1968, konfessionslos, ledig, Steuerdomizil Basel-Stadt, Schweiz

Lisa Müller aus Basel-Stadt hat beim Erreichen des 65. Lebensjahrs 5 Sparen-3-Konten bei der Basler Kantonalbank. Zusätzlich hat sie eine Versicherungslösung abgeschlossen, die im Jahr 2028 fällig wird. Sie lässt sich die Vorsorgebeträge über 6 Jahre auszahlen und spart so gegenüber einer Einzelauszahlung 9100 Franken an Kapitalauszahlungssteuern im Kanton Basel-Stadt.

Die intelligente Lösung: Über mehrere Jahre beziehen, Steuern sparen

Voraussetzung für einen gestaffelten Bezug sind (statt nur einem einzigen Vorsorgekonto) mehrere solcher Konten, die man im Lauf des Erwerbslebens bei seiner Bank eröffnet und befüllt hat. Vorsorgeexpertinnen und -experten raten also nicht zufällig: Beim Vorsorgen einfach über die Zeit neue 3a-Konten eröffnen und auf diese einzahlen.

Auch Guthaben auf Freizügigkeitskonten und Kapitalbezüge aus der Pensionskasse sollten in den Staffelplan integriert werden. Das heisst, in Jahren in denen diese Gefässe fällig werden, sollten keine grösseren Säule 3a-Konten bezogen werden.  

Frauen, aufgepasst!

Frauen, aufgepasst!

Bisher mussten Frauen, die nach ihrer Pensionierung nicht weiterarbeiten, ihr Guthaben aus der 3. Säule spätestens mit 64 Jahren beziehen.

Mit der AHV 21-Reform (Inkrafttreten: 1.1.2024) ändert sich das: Neu kann die späteste Auszahlung (wie auch bei den Männern) etwas später, sprich, im 65. Lebensjahr erfolgen. Für die Übergangsjahrgänge (1961-1964) gelten folgende Übergangsbestimmungen:

Jahr

Jahr­gang

Bezug mit spätestens:

2024
1960

64 Jahre

2025/26 1961 64 Jahre und 3 Monate
2026/27 1962 64 Jahre und 6 Monate
2027/28 1963 64 Jahre und 9 Monate
2029 1964 65 Jahre

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Überlassen Sie Ihre Vorsorgeplanung nicht dem Zufall

Sie möchten Ihre Vorsorgeplanung in die Hand nehmen? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten. Wir analysieren Ihre persönliche Situation und zeigen, wie Sie Ihren gestaffelten Bezug am cleversten umsetzen.

Melanie Bissig

Fachspezialistin Vorsorge & Pensionierung

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