Mit QR-Rechnungen bezahlen Sie einfach und bequem.
Seit dem 1. Oktober 2022 sind in der ganzen Schweiz orange und rote Einzahlungsscheine nicht mehr gültig. Alle Zahlungen, die mit diesen Einzahlungsscheinen erstellt werden, können seither nicht mehr verarbeitet werden.
Das Wichtigste in Kürze
Die neue QR-Rechnung
Auffallend ist vor allem der prägnante QR-Code. Dieser enthält alle Rechnungsinformationen. Je nach Rechnungssteller unterscheiden sich die Ausprägungen.
QR-Rechnungen erstellen
Im Gegensatz zu den bisher bekannten Einzahlungsscheinen kann eine QR-Rechnung problemlos durch den Rechnungssteller selbst erstellt und ausgedruckt oder elektronisch als PDF-Datei versendet werden. Deshalb verzichtet die Basler Kantonalbank auf das Angebot eines Bestellservices für physische QR-Rechnungen.
Für die Erstellung von QR-Rechnungen mit QR-Referenz empfehlen wir Ihnen den Einsatz einer Software (z.B. Buchhaltungsprogramm).
QR-Rechnungen ohne Referenz als Ersatz für rote Einzahlungsscheine können Sie schnell und einfach im E-Banking der BKB erstellen (mehr dazu). Darüber hinaus stehen Ihnen im Internet verschiedene QR-Generatoren zur Verfügung. Eine Liste mit den von SIX AG empfohlenen Generatoren finden Sie hier.
Perforiertes Papier für den Versand von physischen QR-Rechnungen ist im Handel erhältlich. Falls Sie QR-Rechnungen in Papierform benötigen und keine Möglichkeit haben, diese selbst auszudrucken, bieten die meisten Druckereien diese Dienstleistung an.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie scanne ich QR-Rechnungen mit dem Smartphone?
Wie scanne ich QR-Rechnungen mit dem Smartphone?
Wie erfasse ich QR-Rechnungen online im E-Banking?
Wie erfasse ich QR-Rechnungen online im E-Banking?
Was passiert mit meinen Daueraufträgen?
Was passiert mit meinen Daueraufträgen?
Auch Daueraufträge, die auf roten oder orangen Einzahlungsscheinen basieren, werden ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt.
Darum:
- Erfassen Sie keine Daueraufträge basierend auf orangen und roten Einzahlungsscheinen mit einem Ausführungsdatum ab dem 1. Oktober 2022. Bitten Sie stattdessen den Rechnungssteller um eine neue QR-Rechnung.
- Prüfen Sie Ihre bestehenden Daueraufträge im E-Banking und löschen Sie diejenigen Zahlungen, die auf orangen und roten Einzahlungsscheinen basieren. Erstellen Sie neue Daueraufträge mit den Zahlungsangaben der QR-Rechnung.
- Veranlassen Sie die Änderung von Daueraufträgen, die Sie nicht in Ihrem E-Banking finden, bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.
Muss ich bei e-Bill-Rechnungen resp. Zahlungen mit dem Lastschriftverfahren (LSV) etwas ändern?
Muss ich bei e-Bill-Rechnungen resp. Zahlungen mit dem Lastschriftverfahren (LSV) etwas ändern?
Kann ich weiterhin den Zahlungsauftrag plus für meine Rechnungen verwenden?
Kann ich weiterhin den Zahlungsauftrag plus für meine Rechnungen verwenden?
Funktioniert die QR-Rechnung auch für Auslandzahlungen?
Funktioniert die QR-Rechnung auch für Auslandzahlungen?
Können QR-Rechnungen an Rechnungsempfänger mit Wohnsitz im Ausland ausgestellt werden?
Können QR-Rechnungen an Rechnungsempfänger mit Wohnsitz im Ausland ausgestellt werden?
Ich erhalte regelmässig Einzahlungen auf mein Konto. Muss ich etwas tun?
Ich erhalte regelmässig Einzahlungen auf mein Konto. Muss ich etwas tun?
Kann ich weiterhin Einzahlungsscheine bestellen?
Kann ich weiterhin Einzahlungsscheine bestellen?
Seit der Einführung der QR-Rechnung können Sie keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr bei der BKB bestellen. Stattdessen können Sie im E-Banking QR-Rechnungen ohne Referenznummer erstellen.
Gehen Sie dabei wie folgt vor: Wählen Sie auf der Kachel des entsprechenden Kontos über die drei Punkte die Aktion «QR Rechnung generieren».