QR-Rechnung

Der neue Standard für Zahlungen in der Schweiz.

Mit QR-Rechnungen bezahlen Sie einfach und bequem.

Seit dem 1. Oktober 2022 sind in der ganzen Schweiz orange und rote Einzahlungsscheine nicht mehr gültig. Alle Zahlungen, die mit diesen Einzahlungsscheinen erstellt werden, können seither nicht mehr verarbeitet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tätigen Sie keine Zahlungen basierend auf orangen und roten Einzahlungsscheinen mit einem Ausführungsdatum ab dem 1. Oktober 2022. Bitten Sie stattdessen den Rechnungssteller um eine neue QR-Rechnung.
  • Scannen Sie Ihre QR-Rechnungen mit der Mobile Banking App. Alternativ erfassen Sie Kontoangaben und Referenznummer von Hand.
  • Prüfen Sie Ihre Daueraufträge und Zahlungsvorlagen im E-Banking. Löschen Sie die Aufträge, die auf orangen und roten Einzahlungsscheinen basieren. Erstellen Sie diese neu mit den Zahlungsangaben der QR-Rechnung.
  • Veranlassen Sie die Änderung von Daueraufträgen, die Sie nicht in Ihrem E-Banking finden, bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.

Die neue QR-Rechnung

Auffallend ist vor allem der prägnante QR-Code. Dieser enthält alle Rechnungsinformationen. Je nach Rechnungssteller unterscheiden sich die Ausprägungen.

QR-Rechnungen erstellen

Im Gegensatz zu den bisher bekannten Einzahlungsscheinen kann eine QR-Rechnung problemlos durch den Rechnungssteller selbst erstellt und ausgedruckt oder elektronisch als PDF-Datei versendet werden. Deshalb verzichtet die Basler Kantonalbank auf das Angebot eines Bestellservices für physische QR-Rechnungen.

Für die Erstellung von QR-Rechnungen mit QR-Referenz empfehlen wir Ihnen den Einsatz einer Software (z.B. Buchhaltungsprogramm).

QR-Rechnungen ohne Referenz als Ersatz für rote Einzahlungsscheine können Sie schnell und einfach im E-Banking der BKB erstellen (mehr dazu). Darüber hinaus stehen Ihnen im Internet verschiedene QR-Generatoren zur Verfügung. Eine Liste mit den von SIX AG empfohlenen Generatoren finden Sie hier.

Perforiertes Papier für den Versand von physischen QR-Rechnungen ist im Handel erhältlich. Falls Sie QR-Rechnungen in Papierform benötigen und keine Möglichkeit haben, diese selbst auszudrucken, bieten die meisten Druckereien diese Dienstleistung an.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie scanne ich QR-Rechnungen mit dem Smartphone?

Wie scanne ich QR-Rechnungen mit dem Smartphone?

In der App wählen Sie, ob Sie einen Einzahlungsschein oder eine QR-Rechnung scannen wollen. Die Kamera Ihres Smartphones wird gemäss Ihrer Wahl automatisch eingestellt.

Wie erfasse ich QR-Rechnungen online im E-Banking?

Wie erfasse ich QR-Rechnungen online im E-Banking?

Verwenden Sie wie bisher die vom Rechnungssteller angegebenen Kontoangaben und Referenznummer. Die notwendigen Informationen kann Ihnen nur der Rechnungssteller geben.

Was passiert mit meinen Daueraufträgen?

Was passiert mit meinen Daueraufträgen?

Auch Daueraufträge, die auf roten oder orangen Einzahlungsscheinen basieren, werden ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt.

Darum:

  • Erfassen Sie keine Daueraufträge basierend auf orangen und roten Einzahlungsscheinen mit einem Ausführungsdatum ab dem 1. Oktober 2022. Bitten Sie stattdessen den Rechnungssteller um eine neue QR-Rechnung.
  • Prüfen Sie Ihre bestehenden Daueraufträge im E-Banking und löschen Sie diejenigen Zahlungen, die auf orangen und roten Einzahlungsscheinen basieren. Erstellen Sie neue Daueraufträge mit den Zahlungsangaben der QR-Rechnung.
  • Veranlassen Sie die Änderung von Daueraufträgen, die Sie nicht in Ihrem E-Banking finden, bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater.

Muss ich bei e-Bill-Rechnungen resp. Zahlungen mit dem Lastschriftverfahren (LSV) etwas ändern?

Muss ich bei e-Bill-Rechnungen resp. Zahlungen mit dem Lastschriftverfahren (LSV) etwas ändern?

Nein, die notwendigen Anpassungen werden automatisch vorgenommen.

Kann ich weiterhin den Zahlungsauftrag plus für meine Rechnungen verwenden?

Kann ich weiterhin den Zahlungsauftrag plus für meine Rechnungen verwenden?

Ja, heften Sie die QR-Rechnungen an den Auftrag. Achten Sie darauf, dass Sie die QR-Rechnung sauber entlang der Perforation abtrennen oder ausschneiden. 

Funktioniert die QR-Rechnung auch für Auslandzahlungen?

Funktioniert die QR-Rechnung auch für Auslandzahlungen?

Die QR-Rechnung kann nur für Zahlungen in CHF (Schweizer Franken) und EUR (Euro) an eine Bankverbindung in der Schweiz oder Liechtenstein verwendet werden. Alle anderen Auslandzahlungen erledigen Sie am besten im E-Banking via SEPA. So sparen Sie Zeit und Gebühren.

Können QR-Rechnungen an Rechnungsempfänger mit Wohnsitz im Ausland ausgestellt werden?

Können QR-Rechnungen an Rechnungsempfänger mit Wohnsitz im Ausland ausgestellt werden?

Ausländische Bankinstitute können QR-Rechnungen nicht verarbeiten, da sie bei der Zahlung die QR-Referenz mit QR-IBAN nicht mitliefern können. Verwenden Sie bei solchen Überweisungen ausschliesslich die SCOR-Referenz in Verbindung mit der IBAN.

Ich erhalte regelmässig Einzahlungen auf mein Konto. Muss ich etwas tun?

Ich erhalte regelmässig Einzahlungen auf mein Konto. Muss ich etwas tun?

Sie haben keinen Handlungsbedarf. Die Überweisungen erfolgen wie gewohnt.

Kann ich weiterhin Einzahlungsscheine bestellen?

Kann ich weiterhin Einzahlungsscheine bestellen?

Seit der Einführung der QR-Rechnung können Sie keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr bei der BKB bestellen. Stattdessen können Sie im E-Banking QR-Rechnungen ohne Referenznummer erstellen.

Gehen Sie dabei wie folgt vor: Wählen Sie auf der Kachel des entsprechenden Kontos über die drei Punkte die Aktion «QR Rechnung generieren»

Welche Alternativen zum Smartphone gibt es für das Scannen von Rechnungen?

Welche Alternativen zum Smartphone gibt es für das Scannen von Rechnungen?

Mit einem externen Belegleser können Sie ihre Zahlungen bequem einscannen. Profitieren Sie von Spezialangeboten unseres Partners Crealogix.

Ich habe noch keine QR-Rechnung erhalten. An wen wende ich mich?

Ich habe noch keine QR-Rechnung erhalten. An wen wende ich mich?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Rechnungssteller, damit diese Ihnen eine neue QR-Rechnung zustellen.

Wie erkenne ich im E-Banking, ob ich meinen Dauerauftrag anpassen muss?

Wie erkenne ich im E-Banking, ob ich meinen Dauerauftrag anpassen muss?

Unter «Zahlungen» finden Sie im Menüpunkt «Daueraufträge» eine Liste all Ihrer aktiven Daueraufträge. Bitte kontrollieren Sie diese. Wenn dort entweder eine ESR-Referenznummer oder eine Postkontonummer im Format XX-XXXX-X hinterlegt ist, löschen Sie bitte diesen Dauerauftrag und legen Sie diesen mit einer QR-Rechnung neu an. Ansonsten werden diese Zahlungen ab dem 1. Oktober nicht mehr ausgeführt.

Ich habe noch keine QR-Rechnung erhalten, um meine Daueraufträge umzustellen. An wen wende ich mich?

Ich habe noch keine QR-Rechnung erhalten, um meine Daueraufträge umzustellen. An wen wende ich mich?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Rechnungssteller, damit diese Ihnen eine neue QR-Rechnung zustellen.