Die BKB sorgt vor: Bildung einer Rückstellung für US-Geschäft

Die Basler Kantonalbank hat entschieden, im Zusammenhang mit der laufenden Untersuchung des US-Justizministeriums (DoJ) im Jahresabschluss per 31.12.2013 eine Rückstellung von 100 Mio. CHF für Verfahrenskosten und eine mögliche Busse zu bilden.

19.12.2013

Die Rückstellung wird nicht aus dem laufenden Geschäftsergebnis finanziert, sondern aus den bestehenden Reserven für allgemeine Bankrisiken. Somit werden der Bruttogewinn und der Jahresgewinn des Stammhauses BKB nicht beeinflusst. Die Bildung der Rückstellung reduziert zwar das Betriebsergebnis und das Zwischenergebnis, allerdings wird dieser Effekt durch den in gleichem Ausmass höheren ausserordentlichen Ertrag (durch die Auflösung von Reserven für allgemeine Bankrisiken in derselben Höhe) wiederum kompensiert. Die Bildung der Rückstellung wirkt sich auch nicht unmittelbar auf die Höhe einer möglichen PS-Dividende und auf die Ablieferung an den Kanton Basel-Stadt aus. Im konsolidierten Abschluss wird der Konzerngewinn aufgrund dieser Rückstellung jedoch auf rund die Hälfte des Vorjahres zurückfallen.

 

Die ausgewiesenen eigenen Mittel per 30.06.2013 von 2,634 Mrd. CHF im Stammhaus BKB und 3,075 Mrd. CHF im Konzern BKB weisen auch nach Bildung der Rückstellung eine komfortable Höhe auf. Gegenüber dem letzten publizierten Stand per 30.06.2013 würde sich der Eigenmittel-Deckungsgrad nach Basel III für das Stammhaus BKB von 213,1 auf 203,6 Prozent und für den Konzern BKB (inkl. Bank Coop AG) von 195,7 auf 189,5 Prozent reduzieren. Damit wird das regulatorische Erfordernis nach wie vor deutlich übertroffen.

 

Mit der Bildung einer Rückstellung kommt die Basler Kantonalbank einer Aufforderung der FINMA an sämtliche Banken der Kategorie 1 und 2 nach. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der aktuellen Risikoeinschätzung und den in diesem Zusammenhang anzunehmenden erheblichen Verfahrenskosten.

 

Dr. Andreas Sturm, Präsident des Bankrats ad interim: «Mit diesem Entscheid dokumentiert die Bank erneut ihren Willen und ihre Bereitschaft, den US-Steuerfall einvernehmlich abzuschliessen.»

 

Die Basler Kantonalbank kooperiert im Rahmen des Schweizer Rechts bereits seit dem Jahr 2011 mit den US-Behörden und wird diese Kooperation fortführen. Die Basler Kantonalbank gehört zu den sogenannten Kategorie-1-Banken, die nicht unter den Anwendungsbereich des US-Programms fallen und eine individuelle Lösung direkt mit den US-Behörden aushandeln.

 

Im Rahmen einer umfassenden Neuausrichtung des Vermögensverwaltungsgeschäfts hat die Bank im August 2011 entschieden, sich von sämtlichen Kunden mit Domizil USA zu trennen. Dieser Prozess ist mittlerweile abgeschlossen. Das US-Geschäft war für die Basler Kantonalbank stets marginal. Die USA waren für die Basler Kantonalbank zu keiner Zeit ein Zielmarkt, sie war auch nie in den USA tätig.

 

Die Ergebnisse zum Jahresabschluss 2013 vom Stammhaus BKB und vom Konzern BKB werden am 20. Februar 2014 publiziert.

Für weitere Auskünfte:

 

Dr. Michael Buess

Leiter Generalsekretariat / Medienstelle / IR

Basler Kantonalbank

Tel.: 061 266 29 77

E-Mail: michael.buess@bkb.ch