Auszug Policies

Geldwäsche (AML)

Geldwäsche (AML)

Die Schweiz hat in den letzten Jahrzehnten schrittweise ein engmaschiges Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung aufgebaut und verfügt heute über strenge Vorschriften in diesem Bereich. Sie setzt dabei die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) und des Global Forums konsequent um und beteiligt sich aktiv an deren Weiterentwicklung.

Die Basler Kantonalbank verfügt über eine strikte Policy zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Um die immer komplexeren Strukturen der Finanzkriminalität abzuwehren, wird das Compliance Management System aus Früherkennung, Datenanalyse, Überwachung und Rapportierung kontinuierlich weiterentwickelt. Mit regelmässigen Schulungen sowie Beiträgen wird das ausgeprägte Bewusstsein für die Relevanz der AML Massnahmen laufend gestärkt.

Whistleblowing

Whistleblowing

Grundlage für das Wertesystem bilden das Personalbuch und der Verhaltenskodex . Es ist der Bankleitung ein grosses Anliegen, dass illegales oder unethisches Verhalten möglichst frühzeitig erkannt wird und korrigiert werden kann.

Eine Meldung von Missständen (Whistleblowing) Policy regelt das bankinterne Verfahren zur Erstattung von Meldungen von Missständen durch Mitarbeitende und durch Personen mit Organfunktionen. Dazu gehören einerseits die Pflicht und das Recht zur Erstattung von vermuteten oder festgestellten Missständen im Hinblick auf illegales oder unethisches Verhalten. Darüber hinaus die Verantwortung des Meldungsadressaten, den Schutz der Anonymität des Meldungserstattenden und sein Schutz vor negativen Konsequenzen zu gewährleisten. Die Meldungen können direkt oder über ein im Intranet zur Verfügung stehendes Meldesystem anonym und nicht zurückverfolgbar eingereicht werden und sichern über ein Code die anonyme Fortführung der fallspezifischen Kommunikation.

Über eine regelmässige und anonyme Mitarbeitenden-Umfrage (Engagement Survey) werden darüber hinaus u.a. auch Missstände identifiziert, transparent offengelegt, korrigierende Massnahmen abgeleitet und umgesetzt.

Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz und Datensicherheit

Der Schutz der Privatsphäre sowie die Einhaltung der Datenschutzvorgaben haben für die Bank höchste Priorität und sind Bestandteil des verbindlichen Verhaltenskodex. Des Weiteren ist ausführliche Erläuterung zur Datenschutzerklärung auf der Basler Kantonalbank Internetseite aufgeschaltet.

Die Sicherheit (Informationssicherheit, technische Sicherheit und physische Sicherheit) wird sowohl im Betrieb sichergestellt als auch in Projekten berücksichtigt. Hierfür werden die Best-Practice-Branchenstandards in der Schweiz eingesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt. Das Sicherheitsdispositiv umfasst u.a. eine regelmässige Prüfung von Schwachstellen unter Einbeziehung externen Sicherheitsexperten, eine regelmässige Risikoanalyse und Rapportierung sowie eine zeitnahe Aufgleisung von erforderlichen Schutzmassnahmen. Es findet ein regelmässiger Austausch zur aktuellen Bedrohungslage in bankübergreifenden Gremien statt.

Die relevanten Vorgaben sind in mehreren Policies und Fachkonzepten verbindlich definiert, deren Einhaltung regelmässig überprüft wird. Die Resilienz der Bank und das hohe Bewusstsein für Informationssicherheit werden u.a. durch regelmässige Schulungen aller Mitarbeitenden, Sicherheitsübungen, zeitnahe Aufschaltung Beiträgen zu aktuellen Vorkommnissen im Intranet sowie innovative Sensibilisierungsmassnahmen sichergestellt.

Die Informationssicherheitsrisiken resp. Cyberrisiken werden regelmässig durch Risikokontrolle und Compliance beurteilt und an die Geschäftsleitung rapportiert. Die wesentlichen Outsourcing-Partner verfügen über eine ISO-Zertifizierung resp. über ein ISAE-Kontrollframework, welcher jährlich durch einen externen Partner überprüft wird. Die Meldeprozesse für Cyber-Attacken entsprechen den FINMA Vorgaben.
In einem Fachkonzept Sicherheit sind Grundsätze festgelegt, die dem Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen dienen. Sie basieren im Wesentlichen auf den Kontrollen der ISO-Norm 27002, welche konkrete Massnahmenempfehlungen im Bereich der Informationssicherheit gibt.

Bestechung und Korruption

Bestechung und Korruption

Rechtmäßige und faire Geschäftspraktiken bilden die Grundlage für jedes verantwortungsvolle, ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Unternehmen. Bestechung oder Korruption, also das Versprechen oder das Sich-Versprechen-Lassen von Vorteilen für die Vornahme pflichtwidriger Handlungen, wird von der Bank nicht geduldet. Diese Haltung wird bereits im Verhaltenskodex klar kommuniziert. Darüber hinaus ist das Verbot ein klarer Bestandteil der Policy zur "Bestechung (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)". Die Abgrenzung zur zulässigen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung unter Berücksichtigung der Vermeidung von Interessenkonflikten, der Einhaltung von strengen Informations- und Meldepflichten sowie verpflichtendes Bewilligungsverfahren bei der Annahme und Gewährung von zulässigen Vorteilen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit der Mitarbeitenden, ist klar geregelt.

Eine jährliche Risikoanalyse, ein jährlicher Bericht zu Händen der Geschäftsleitung sowie Sensibilisierungsmeldungen im Intranet stellen zudem sicher, dass die Regeln präsent sind und befolgt werden.

Nachhaltigkeitsansatz im Investmentprozess

Nachhaltigkeitsansatz im Investmentprozess

Der Nachhaltigkeitsansatz im Investitionsprozess ist bei Basler Kantonalbank seit 2017 etabliert. Durch einen vierstufigen Prozess stellen wir sicher, dass das Thema Nachhaltigkeit in unseren Produkten systematisch und umfassend umgesetzt wird. Dies gilt auch für unsere Empfehlungslisten für Aktien und Obligationen und nachhaltige Fonds externer Anbieter.

SELEKTIONSPROZESS für nachhaltige Anlagen:

Stufe 1: Anwendung strikter Ausschlusskriterien
Ausschluss von Sektoren und Unternehmen, die in besonders strittigen Geschäftsfeldern tätig sind oder kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen. Konkret sind dies Unternehmen, die bspw. mehr als 5% Umsatz in den Sektoren Rüstung, Atomwirtschaft und Gentechnologie (in der Landwirtschaft) erwirtschaften. Des Weiteren Unternehmen, die sich nachweislich Verfehlungen respektive Verstösse in den Bereichen Korruption, Geldwäscherei, UN-Menschenrechtskonvention und Arbeitsgrundrechte haben zuschulden kommen lassen.
Stufe 2: ESG-Analyse des Anlageuniversums
Analyse aller investierbaren Unternehmen hinsichtlich der ESG-Aspekte in Bezug auf ihr Geschäftsmodell und die Qualität ihrer Unternehmensführung. Die Analyse erfolgt abgestützt auf Nachhaltigkeitsratings von MSCI ESG. Damit werden jene Unternehmen identifiziert, die im Vergleich zu ihren Mitbewerbern bspw. energie- und ressourceneffizienter wirtschaften, am Arbeitsmarkt besser positioniert sind oder geringere Risiken von Haftungsklagen aufweisen.
Stufe 3: Selektion der Nachhaltigkeitsleader anhand von ESG-Analysen
Mittels "Best in Class" Ansatz werden Branchenleader identifiziert, welche das Anlageuniversum für das Portfoliomanagement bilden. Es werden grösstenteils MSCI ESG Rating von A-AAA berücksichtigt.
Stufe 4: Wahl der Anlageinstrumente gemäss Anlagestrategie
Die Zusammenstellung der Portfolios via Investition in die aus ESG-Optik besten Unternehmen entsteht in Zusammenarbeit zwischen Asset Management und der Fachstelle Nachhaltigkeit. Die Nachhaltigkeitsanforderungen legt die Fachstelle Nachhaltigkeit fest. Die Umsetzung der Anlagestrategien in konkrete Produkte und Empfehlungen erfolgt durch das Asset Management.