«Neues Erbrecht – mehr Wahlfreiheit beim Vererben»

Anlass vor Ort oder als Livestreaming

Fast 100 Milliarden Franken werden in der Schweiz jedes Jahr vererbt – Tendenz steigend. Wie dieser Geldsegen künftig weitergegeben werden darf, regelt das neue Erbrecht. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und löst über hundertjährige Regelungen ab. Klar ist: Erblasser sollen künftig freier entscheiden können, wem sie wie viel ihres Vermögens vermachen.

07.09.2021

Beginnt um 18:00 Uhr

Anlass vor Ort oder als Livestreaming

Wir stellen Ihnen im Rahmen des Anlasses Ihre Möglichkeiten und die Neuerungen vor.
Am besten, Sie melden sich gleich für unseren Anlass an oder vereinbaren einen Termin mit Ihrem Kundenberater/Ihrer Kundenberaterin. Sie haben die Möglichkeit vor Ort zur Messe zu kommen oder können selbstverständlich auch digital via Livestreaming teilnehmen.

Wir freuen uns auf Sie.

 

Form: Anlass vor Ort oder als Livestreaming
Datum: 7. September 2021, 18.00 – 19.00 Uhr
Referentinnen: Bigna Gadola, Leiterin Erbschaftsberatung
Lisbeth Schellenberg, Erbschaftsberaterin
Moderation: Liliane Däster, Leiterin Private Banking
Anmeldeschluss: 7. September 2021, 17.00 Uhr

07.09.2021

Beginnt um 18:00 Uhr

Anlass vor Ort oder als Livestreaming

Bigna Gadola

Leiterin Erbschaftsberatung

lic. iur. Lisbeth Schellenberg

Erbschaftsberaterin