Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank (BKB) festgelegt. Sie beträgt für die Jahre 2021 bis 2024 jährlich 10,2 Millionen Franken. Der Regierungsrat folgt zudem der Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) im Rahmen der Überprüfung der Integration der Bank Cler und wird das BKB-Gesetz revidieren.
Leicht höhere Abgeltung der Staatsgarantie
Gemäss dem Gesetz über die Basler Kantonalbank gewährt der Kanton Basel-Stadt der BKB eine Staatsgarantie und haftet somit subsidiär für die Verbindlichkeiten der Bank. Die BKB hat dem Kanton die Staatsgarantie abzugelten. Für die Festlegung der Höhe der Abgeltung wird das sogenannte Kostenvorteilsmodell herangezogen. Die Abgeltung entspricht somit dem Vorteil der BKB, sich aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren zu können. Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre 2021 bis 2024 auf jährlich 10,2 Millionen Franken festgelegt. Gegenüber der Periode 2017 bis 2020 steigt die jährliche Abgeltung aufgrund der höheren Bilanzsumme der BKB um 1,4 Millionen Franken. Im Vergleich mit den anderen Kantonen befindet man sich hiermit im oberen Mittelfeld.
Finanzkontrolle heisst Abgeltungsmethodik gut
Im Zusammenhang mit der vollständigen Übernahme der Tochter Bank Cler durch die BKB warf die GPK grundsätzliche Rechts- und Haftungs-Fragen auf. Die Finanzkontrolle wurde in der Folge mit einer Analyse der zentralen Aspekte beauftragt. Im Rahmen der Abgeltung der Staatsgarantie kam die Finanzkontrolle zum Schluss, dass die Wahl des Kostenvorteilsmodells nachvollziehbar und sachgerecht ist. Im Sinne einer Optimierung wird einzig vorgeschlagen, die Abgeltung jährlich statt alle vier Jahre zu überprüfen. Der Regierungsrat sieht hiervon ab, da sonst die stabilisierende Wirkung verloren gehen würde. Bei einer jährlichen Ermittlung könnte sich die Abgeltung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erhöhen und die BKB zusätzlich unter Druck setzen. Zudem würde sich insgesamt an der Höhe der Abgeltung nichts ändern, da unabhängig von der Festlegungsperiodizität alle Jahre in die Berechnung einfliessen. Es würde zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand kommen.
Teilrevision des BKB-Gesetzes
Allgemein kommt die Finanzkontrolle zum Schluss, dass das geltende Recht die vollständige Übernahme der Bank Cler durch die BKB erlaubt. Mit der verstärkten Einbindung der Bank Cler in den Konzern BKB steigt zwar das Haftungsrisiko der BKB, notfalls für die Bank Cler gerade zu stehen, dies wird aber durch die erweiterten Einsichts- und Einflussmöglichkeiten kompensiert. Die Finanzkontrolle empfiehlt aber die Konzernbildung und -führung explizit im BKB-Gesetz zu regeln. Der Regierungsrat wird dem nachkommen und dem Grossen Rat ein revidiertes BKB-Gesetz vorlegen.
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