Neben der Einhaltung von Umweltstandards verlangt die BKB bei Ausschreibungen von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen die Einhaltung sozialer bzw. arbeitsrechtlicher Richtlinien. Sie erwartet von ihren Lieferanten die Befolgung der Umweltgesetzgebung und die Einhaltung von sozialen Standards wie branchenübliche Entlöhnung, Arbeitsschutzbestimmungen, das Verbot von Kinderarbeit und Diskriminierung. Mit der Unterzeichnung einer Nachhaltigkeitsvereinbarung gewährleisten unsere Lieferanten, dass bei der Herstellung, beim Transport und bei der Entsorgung der von ihnen gelieferten Produkte Kriterien und Mindeststandards im Umwelt- und im Sozialbereich eingehalten werden. Bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Gebäudemanagements in der Schweiz verlangt die Bank von den Auftragnehmern die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung über die Einhaltung von branchenüblichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzbestimmungen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, unerwünschte sozialpolitische Auswirkungen (Lohn- und Sozialdumping) und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Die Vertragspartner anerkennen damit, dass ein erheblicher Verstoss gegen die Selbstverpflichtung für die Bank einen wichtigen Grund darstellen kann, der sie zum Widerruf von erteilten Aufträgen oder zur ausserordentlichen Kündigung von Zusammenarbeitsverträgen berechtigt.
Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten der Basler Kantonalbank