Sparen-3-Konto: Ihr Weg in eine sorglose Zukunft
Das Sparen-3-Konto ist neben dem 3a-Wertschriftensparen die beliebteste Art, die Vorsorgelücke, die nach der Pensionierung nahezu unumgänglich ist, zu schliessen: mit dem Sparen-3-Konto schaffen Sie eine solide Basis für Ihre private Altersvorsorge innerhalb der dritten Säule. Sie profitieren von einem Vorzugszins und entscheiden Jahr für Jahr neu, ob, wann und wie viel Sie einzahlen wollen. Der jährliche Maximalbetrag beträgt aktuell für Erwerbstätige mit Pensionskasse 6 768 CHF und für solche ohne Pensionskasse bis zu 33 840 CHF (höchstens 20 % des Nettoerwerbseinkommens, bzw. des Nettogewinns). Beziehen können Sie Ihr Vorsorgeguthaben – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – bereits fünf Jahre vor dem Erreichen Ihres AHV-Rentenalters, bzw. bis spätestens fünf Jahre danach.
Altersvorsorge optimieren und Steuern sparen
Von Ihrem steuerbaren Einkommen können Sie den auf Ihr Sparen-3-Konto einbezahlten Betrag als Abzug vollumfänglich geltend machen. Das Vermögen und die Erträge der Säule 3a sind bis zu ihrem Bezug steuerfrei. Dann erst wird Ihr Vorsorgeguthaben, getrennt vom übrigen Einkommen, bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert.
TIPP: Beim Bezug Ihres Altersguthabens können Sie auf folgende Art und Weise nochmals Steuern sparen: Wenn Sie mehrere Sparen-3-Konten eröffnen, müssen Sie nicht Ihr gesamtes Vorsorgekapital im selben Steuerjahr beziehen. Durch die gestaffelte Auflösung über mehrere Jahre können Sie unter Umständen von einem tieferen Steuersatz und somit von einer Steuerersparnis profitieren.
Ob zur Optimierung Ihrer Altersvorsorge oder einer allfälligen Eigenheimfinanzierung – lassen Sie die Möglichkeit der Steueroptimierung mit der 3. Säule nicht ausser Acht. Damit der eingezahlte Betrag vor Ende des Jahres verbucht werden kann (nur dann können Sie diesen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen) achten Sie darauf, dass Sie die Einzahlung vor dem 31.12.2018 tätigen.
Einkäufe in die Pensionskasse
Ein weiterer Weg um steuerliche Vorteile zu bewirken und die eigene Vorsorgelücke – falls eine besteht – zu schliessen, sind Einkäufe in die Pensionskasse. Diese erhöhen Ihre Altersleistungen ebenfalls und optimieren, wie auch Einzahlungen auf das Sparen-3-Konto, die steuerliche Situation: Der Einkaufsbetrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, das Guthaben ist nicht als Vermögen steuerbar und die Erträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer.
In diesem Zusammenhang sollte auch die höhe der Beträge sowie der Zeitpunkt der Pensionskassen-Einkäufe optimal geplant werden. In vielen Fällen lohnt es sich, einen späteren Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse genau zu prüfen.
Lassen Sie sich von unseren Vorsorge-Expertinnen und Experten beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Ihre Altersvorsorge und steuerliche Fragen rund um die 3. Säule.