Ist die Finanzierung des Eigenheims über die Pensionskasse sinnvoll?
Um in der Schweiz eine Hypothek für eine Immobilie aufzunehmen, müssen in der Regel mindestens 20% des Kaufpreises vom Käufer als Eigenkapital selbst aufgebracht werden. Für durchschnittlich Verdienende ist dies oftmals nicht einfach. Eine mögliche Lösung kann es sein, die gesetzliche Wohneigentumsförderung (WEF) mittels beruflichem Vorsorgekapital zu beanspruchen, denn es ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Gelder aus der sogenannten 2. Säule vor zu beziehen. Die verbreitesten Fälle sind Folgende:
- Erwerb selbstgenutzter Immobilien: Bei der Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie muss es sich – damit ein WEF-Betrag aus der Pensionskasse bezogen werden kann – um eine Immobilie handeln, die vom Käufer als eigener Hauptwohnsitz genutzt wird. Die Finanzierung eines Ferienobjektes mit Mitteln aus der 2. Säule ist ausgeschlossen.
- Renovationen & Amortisation von Hypotheken: Kapital aus der Pensionskasse kann ebenfalls für Investitionen in Umbauten und Renovationen bezogen werden, sofern dadurch der Wert der Immmobilie gesteigert wird. Auch muss es sich hierbei um tatsächlichen Wohnraum handeln, sprich, der Einbau einer Garage fiele beispielsweise nicht darunter. Die Amortisation einer laufenden Eigenheim-Hypothek kann ebenfalls mit Mitteln aus der 2. Säule finanziert werden.
- Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft: Es muss sich nicht zwingend um vollständiges Wohneigentum handeln. Auch die Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft in der dann selbst eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezogen wird, kann mittels WEF finanziert werden.
Zugelassene Mindesthöhe & Häufigkeit des Vorbezugs
Die Höhe eines Vorbezugs muss mindestens 20 000 Franken betragen und darf nur alle fünf Jahre wiederholt werden. Vorbezüge sind bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen möglich. Dabei gilt es, das entsprechende Reglement der Vorsorgeeinrichtung zu konsultieren. Verheiratete benötigen eine schriftliche Zustimmung des Ehepartners und die Mittel der beruflichen Vorsorge dürfen stets nur für ein Wohnobjekt gleichzeitig verwendet werden.Steuerliche Fakten
Das vorbezogene Kapital ist steuerpflichtig. Es kommt ein reduzierter „Vorsorge-Satz“ zur Anwendung. Der Bezug von beispielsweise 100 000 CHF kostet je nach Kanton zwischen 3 500 CHF und 5 500 CHF. Wichtig hierbei: Die Steuern dürfen nicht mit dem vorbezogenen Kapital gezahlt, sondern müssen durch eigene Mittel gedeckt werden können. Nach einer Rückzahlung in die Vorsorgeeinrichtung erhalten Sie die Steuern, die Sie beim Bezug entrichtet haben, auf Antrag wieder zurück.Vorbezug: Ja oder nein?
Vorbezüge aus der Pensionskasse sind mit Vorsicht zu geniessen, da sie eine erhebliche Auswirkung auf Ihre spätere Rente haben können – vor allem wenn Sie den vorbezogenen Betrag nicht bis zur Pensionierung zurückzahlen. Zusätzlich verlieren Sie mit jedem Vorbezug etwas an Flexibilität für die Nutzung Ihrer Pensionskasse.
Beachten Sie: Es sind keine steuerlich attraktiven Einkäufe in Ihre Vorsorgeeinrichtung möglich, solange Sie die durch Vorbezüge entstandene Lücke nicht schliessen. Ein weiterer Punkt, der zu prüfen ist: wie verändert sich der Versicherungsschutz für die Fälle von Invalidität und Tod? Es kann hierbei empfehlenswert sein, sich – sofern Sie Vorbezüge getätigt haben – mit einer privaten Versicherung für alle Fälle abzusichern.
Kompetente Unterstützung heranziehen
Bevor Sie Vorbezüge aus Ihrer beruflichen Vorsorge tätigen, ziehen Sie unbedingt einen Vorsorge-Profi heran, um sich die vielen verschiedenen Hebelwirkungen von Vorbezügen auf Ihre finanzielle Situation – aktuell und nach der Pensionierung - erläutern zu lassen. So gehen Sie sicher, dass Sie die Entscheidung, einen Vorbezug zu tätigen, später nicht bereuen.