Ein schwerer Unfall oder fortgeschrittene Demenz: Das kann Ihr Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall sind Sie sogar urteilsunfähig. Selbst Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin darf dann nicht über alle Ihre Angelegenheiten entscheiden. Lediglich Alltagsdinge kann er oder sie regeln. Stehen aber grössere finanzielle Geschäfte an, wie zum Beispiel ein Hausverkauf, braucht Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner die Einwilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Wie bestimmen Sie eine Vertrauensperson?
Bei der KESB handelt es sich um eine interdisziplinäre Fachbehörde. Im Falle einer Urteilsunfähigkeit setzt die KESB meist einen Berufsbeistand ein. Er schützt Ihr Wohl und entscheidet in Ihrem Sinn. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Nur: Ein solcher Berufsbeistand kennt Sie nicht persönlich. Es fällt ihm also nicht leicht, Ihre Bedürfnisse richtig einzuschätzen. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, eine Ihnen nahestehende Person zu bestimmen. Dazu müssen Sie jedoch einen Vorsorgeauftrag verfassen, solange Sie urteilsfähig sind. Im Vorsorgeauftrag benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Interesse Ihre Personensorge und oder Ihre Vermögenssorge regelt.
Was regelt die Personen- und Vermögenssorge?
Die Personensorge bezweckt, dass Sie eine angemessene Pflege und Betreuung erhalten. Dabei geht es beispielsweise um das Öffnen der Post, die Organisation der Pflege oder um die medizinische Versorgung. Die Vermögenssorge regelt alle Fragen rund um Ihre Finanzen. Das betrifft nicht nur das Verwalten Ihres Einkommens und Ihres Vermögens oder das Besorgen Ihres Zahlungsverkehrs. Die Vermögensvorsorge regelt sämtliche Vermögenswerte.
Wie erstellen Sie einen Vorsorgeauftrag?
Einen Vorsorgeauftrag müssen Sie handschriftlich niederschreiben, datieren und unterschreiben. Falls Sie dies nicht wollen oder können, muss ein Notar Ihren Vorsorgeauftrag öffentlich beglaubigen. Dabei ist wichtig, dass Sie nicht einfach eine Vorsorgeauftrag-Mustervorlage eins zu eins übernehmen. Nehmen Sie sich Zeit und besprechen Sie alles mit einer Fachperson und Ihrer Vertrauensperson.
Wann ist ein Vorsorgeauftrag gültig?
Informieren Sie Ihren Hausarzt darüber, dass Sie einen Vorsorgeauftrag erstellt haben. So kann er dies in Ihrer Krankenakte festhalten. Danach können Sie Ihren Vorsorgeauftrag zu Hause aufbewahren, oder beispielsweise bei Ihrem Arzt, Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen. Sie können Ihren Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen. Sollten Sie urteilsunfähig werden, prüft die KESB, ob die von Ihnen eingesetzte Vertrauensperson für die Aufgabe geeignet ist und ob weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann erklärt die KESB Ihren Vorsorgeauftrag für wirksam.
Wozu dient eine Patientenverfügung?
Ein Vorsorgeauftrag ist eine gute Sache. Eine Vertrauensperson entscheidet im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Interesse. Bei medizinischen Fragen können Sie ähnlich vorgehen. Verfassen Sie dazu eine sogenannte Patientenverfügung. Darin setzen Sie entweder eine Vertrauensperson ein, die medizinische Fragen für Sie regelt. Oder Sie legen darin fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen.
Das Leben ist eine wunderbare und manchmal überraschende Reise. Für den Fall der Fälle können Sie sich mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung gezielt absichern. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Bedürfnisse auch im schlimmsten Fall gewahrt bleiben.