Altersvorsorge optimieren und Steuern sparen
Wer sich mit seiner Altersvorsorge beschäftigt, bereut es nie, es getan zu haben: Die Säule 3a ist wichtige Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit, denn das Einkommen fällt dann viel geringer aus, als vorher. Den auf Ihr Sparen-3-Konto einbezahlten Vorsorgebetrag können Sie zudem vollumfänglich schon jetzt beim Einzahlen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Das Vermögen und die Erträge der Säule 3a sind bis zu ihrem Bezug steuerfrei und werden erst dann, getrennt vom übrigen Einkommen, zu einem reduzierten Satz besteuert.Tipp: Beim Bezug Ihres Altersguthabens können Sie auf folgende Art und Weise nochmals Steuern sparen: Wenn Sie mehrere Sparen-3-Konten eröffnen, müssen Sie nicht Ihr gesamtes Vorsorgekapital im selben Steuerjahr beziehen. Durch die gestaffelte Auflösung über mehrere Jahre können Sie von einem tieferen Steuersatz und somit unter Umständen von einer geringeren Gesamtsteuerbelastung profitieren.
3a-Guthaben auch für Hauskauf verwenden
Ob zur Optimierung Ihrer Altersvorsorge oder auch für eine allfällige Eigenheimfinanzierung (denn das 3a-Guthaben lässt sich auch hierzu verwenden) – lassen Sie die Möglichkeit der Steueroptimierung mit der 3. Säule nicht ausser Acht. Damit der eingezahlte Betrag vor Ende des Jahres verbucht werden kann (nur dann können Sie diesen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen) achten Sie darauf, dass die Einzahlung noch vor dem 31.12.2019 verbucht wird.Sparen-3-Konto: Ihr Weg in eine sorglose Zukunft
Das Sparen-3-Konto ist neben dem 3a-Wertschriftensparen die beliebteste Art, die nach der Pensionierung nahezu unumgängliche Vorsorgelücke zu schliessen: mit dem Sparen-3-Konto schaffen Sie eine solide Basis für Ihre private Altersvorsorge innerhalb der dritten Säule. Sie profitieren von einem Vorzugszins und entscheiden Jahr für Jahr neu, ob, wann und wie viel Sie einzahlen wollen.So viel können Sie einzahlen: Maximalbeträge Säule 3a 2019
Die maximale jährliche Einzahlung beträgt aktuell für Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 6 826 und für solche ohne Pensionskasse bis zu CHF 34 128 (höchstens 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, bzw. des Nettogewinns). Beziehen können Sie Ihr Vorsorgeguthaben – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – bereits fünf Jahre vor dem Erreichen Ihres AHV-Rentenalters, bzw. bis spätestens fünf Jahre danach. Ein Aufschub des Bezuges ist jedoch nur möglich, solange ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wird.Ein weiterer Weg zum Steuern sparen: Einkäufe in die Pensionskasse
Ein weiterer Weg um steuerliche Vorteile zu bewirken und die eigene Vorsorgelücke zu schliessen, sind Einkäufe in die Pensionskasse. Diese erhöhen Ihre Altersleistungen ebenfalls und optimieren, wie auch Einzahlungen auf das Sparen-3-Konto, die steuerliche Situation: Der Einkaufsbetrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, das Guthaben ist nicht als Vermögen steuerbar und die Erträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer. In diesem Zusammenhang sollte auch die Dimensionierung sowie zeitliche Positionierung der Pensionskassen-Einkäufe optimal geplant werden. In vielen Fällen lohnt es sich, einen späteren Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse genau zu prüfen.
Lassen Sie sich von unseren Vorsorge-Expertinnen und Experten beraten. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Ihre Altersvorsorge und bei steuerlichen Fragen rund um die 3. Säule.