Früher in Pension: So klappt es mit dem vorzeitigen Ruhestand

Das ordentliche Pensionsalter liegt in der Schweiz – derzeit noch – bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Was aber, wenn man sich entscheidet, vorher in den Ruhestand zu treten? Welche Auswirkungen hat dies auf die AHV-Rente und was gibt es bei einer Frühpensionierung sonst noch zu beachten?
Am 05.12.2019 in Rund ums Geld von Gilberto Bisonni

Früher in Pension - Diese 5 Punkte sollten Sie beachten:

1. Wenn Sie früher in Rente gehen, wird die Rente aus der Pensionskasse entsprechend gekürzt. Die Folge: Weniger Altersguthaben und ein tieferer Umwandlungssatz.


2. Das Mindestalter für den Bezug einer Rente liegt in der beruflichen Vorsorge (BVG) aktuell bei 58 Jahren - insofern die entsprechenden Vorsorgereglemente keine anderen Regelungen enthalten.


3. Sie erhalten bis zum ordentlichen Rentenalter ausschliesslich Mittel aus Ihrer Pensionskasse (2. Säule).


4. Da Sie ab dem Zeitpunkt der Frühpensionierung nicht weiter in die Pensionskasse einzahlen, weist Ihr Altersguthaben entsprechend weniger Kapital aus.


5. Bei einer Frühpensionierung müssen Sie grundsätzlich bis zum ordentlichen Pensionsalter 
AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige zahlen. Allerdings sind diese steuerlich abziehbar.



Renteneinbussen bei einer Frühpensionierung? So kompensieren Sie richtig

Ihr Vermögen

Mit vorausschauenden Investitionen in die Säule 3a und Wertschriftenanlagen können Sie entsprechendes Kapital fürs Alter ansparen. Auch ein Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse ist möglich, wobei die Rente dadurch entsprechend gekürzt wird. Allenfalls haben Sie mit einem Teilzeiterwerb nach der Pensionierung ebenfalls noch die Möglichkeit, Ihre Vermögenswerte etwas aufzustocken.

Zusätzliche Einzahlungen

Die Einbussen können zudem durch zusätzliche Einzahlungen kompensiert werden. Klären Sie beispielsweise mit Ihrer Pensionskasse die Möglichkeiten des "Einkaufs" einer Frühpensionierung ab. Einige Arbeitgeber finanzieren zudem eine Überbrückungsrente.

Vorzeitige Pensionierung frühzeitig planen

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine Frühpensionierung anvisieren, sollten Sie sich mindestens fünf Jahre im Voraus mit diesem Thema auseinandersetzen. Stellen Sie die Weichen früh genug, kann das Vermögen auf die künftige Finanzsituation abgestimmt und Steuern können optimiert werden. Dies betrifft vor allem Ihr Budget, Ihre Einnahmen, allfällige Hypotheken etc. Wer allerdings zu spät mit der Planung startet, verpasst möglicherweise wichtige und sinnvolle Optimierungsmöglichkeiten. Bevor Sie eine Frühpensionierung in die Wege leiten, sollten Sie auf jeden Fall eine Fachperson in die Planung miteinbeziehen. So gehen Sie sicher, dass Sie den Entscheid, früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen, nicht bereuen.

Richtig vorsorgen ist die 'halbe Miete'

Doch nicht nur bei der vorzeitigen Pensionierung kommt es auf die Finanzplanung an: Eine richtig ausgestaltete Vorsorge ist wichtig und spielt eine entscheidende Rolle für Ihre finanzielle Situation im Rentenalter.

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten jetzt rund um Ihre AHV, Pensionskasse und Säule 3a beraten und schaffen Sie rechtzeitig die Basis für eine möglichst sorgenfreie Zeit im Ruhestand.

So ist beispielsweise das Sparen-3-Konto einer der wichtigsten Grundbausteine für Ihre freiwillige Vorsorge. Tun Sie also noch heute etwas für Ihre Zukunft und eröffnen Sie jetzt Ihr erstes oder ein weiteres Vorsorgekonto.

Gilberto Bisonni

Leiter Finanzplanung

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