«Trau, schau, wem?»
Kann der gewählten Vertrauensperson wirklich vertraut werden? Oder geht es nur darum, z. B. der eigenen Tochter nicht sagen zu müssen, dass ihr nicht zu 100 % vertraut wird? Ein sehr schwieriges Thema – vor allem emotional. Es geht um Beziehungen, um Familie und Freunde. Unter anderem aufgrund dieser Entwicklung, auf die in der oben erwähnten Studie aufmerksam gemacht wird, ist die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit entscheidend. Denn wenn die eingesetzte Vertrauensperson bei wichtigen Themen wie einer Bank- resp. Generalvollmacht oder dem Vorsorgeauftrag das Vertrauen zu Ungunsten der älteren Person ausnutzt, kann dies schwerwiegende Folgen haben – nicht nur finanziell, sondern auch psychisch.Alternativen prüfen
Bei der geringsten Unsicherheit lohnt es sich auf jeden Fall, eine neutrale Anlaufstelle wie zum Beispiel die Sozialberatung von Pro Senectute beider Basel anzufragen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Wir raten unseren Kundinnen und Kunden, wichtige Dokumente wie den Vorsorgeauftrag ca. alle fünf Jahre zu überprüfen. Stimmen alle Angaben mit der aktuellen Lebenssituation überein? Sind die für mich richtigen Personen eingesetzt?Unsere Beratung
Finanzieller Missbrauch im Alter ist leider ein sehr aktuelles Thema. Es lohnt sich, darüber zu reden und Hilfe anzufordern. Die Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Erbangelegenheiten der Basler Kantonalbank unterstützen Sie gerne mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung. Wir von der Basler Kantonalbank stehen Ihnen als neutrale Vertrauenspersonen gerne mit unserem Wissen zur Verfügung.
Der Vorsorgeauftrag
Wird eine Person in Folge von altersbedingter Demenz, einem Unfall oder anderen Gründen urteilsunfähig, ist das Selbstbestimmungsrecht dadurch beeinträchtigt. Über wichtige finanzielle und alltägliche Angelegenheiten kann dann im Gegensatz zu alltäglichen Dingen womöglich nicht mehr selbst entschieden werden. In einem solchen Fall schützt der Berufsbeistand der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) das Wohl der Person und entscheidet in deren Sinn. Es sei denn, es wurde vorher in einem sog. Vorsorgeauftrag eine Person des Vertrauens bestimmt, die im Fall von Urteilsunfähigkeit die Angelegenheiten regelt. Sobald der Vorsorgeauftrag von der KESB validiert ist, kann diese Person für Sie handeln. Dieser Person sollten Sie zu 100% vertrauen.
Die Patientenverfügung
Mit einer sog. Patientenverfügung lässt sich ebenfalls eine beauftragte Person bestimmen, welche medizinische Belange für Sie regelt, sollten Sie einmal urteilsunfähig werden. Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag kommt die Patientenverfügung ausschliesslich im Bereich Gesundheit und bei allfälligen medizinischen Massnahmen zum Zug, während der handgeschriebene oder notariell erstellte Vorsorgeauftrag neben der Personensorge auch die Vermögenssorge (Verwaltung der Vermögenswerte, Erledigung des Zahlungsverkehrs etc.) einschliesst.