Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, durch wen und wie Sie im Fall der Urteilsunfähigkeit vertreten werden möchten. Denn bei Eintritt einer Urteilsunfähigkeit muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, kurz KESB abklären, ob eine Beistandschaft erforderlich ist. Die KESB des jeweiligen Kantons wählt dann allenfalls einen Beistand, der Sie nicht persönlich kennt. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie hingegen eine Vertrauensperson auswählen, die Ihnen nahe steht.Kurz: Wer keinen Vorsorgeauftrag verfasst, ist damit einverstanden, dass die KESB allenfalls einen beliebigen Beistand einsetzt.
Was können Sie alles in einem Vorsorgeauftrag regeln?
Ein Vorsorgeauftrag ist in drei Bereiche unterteilt: die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Sie können selbst entscheiden, ob Sie für jeden der Bereiche eine Vertretungsperson bestimmen oder ob eine Person alle Bereiche übernehmen soll.
Personensorge (persönliche Angelegenheiten)
Personensorge (persönliche Angelegenheiten)
Vermögenssorge (finanzielle Angelegenheiten)
Vermögenssorge (finanzielle Angelegenheiten)
Rechtsverkehr (rechtliche Angelegenheiten)
Rechtsverkehr (rechtliche Angelegenheiten)
Reicht eine normale Vollmacht nicht aus?
Eine Generalvollmacht stellt man beispielsweise aus, wenn man für längere Zeit im Ausland weilt oder gesundheitlich angeschlagen ist. Man kann zwar in einer Vollmacht vermerken, dass sie diese auch gültig ist, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Doch es ist umstritten, ob dieser Vermerk im Fall einer andauernden Urteilsunfähigkeit ausreicht.Klar hingegen ist, dass man eine Vollmacht nicht ausschliesslich für den Fall der Urteilsunfähigkeit ausstellen kann. Das kann man nur mit einem Vorsorgeauftrag tun. Wer für beide Situationen gewappnet sein möchte, sollte sowohl eine Generalvollmacht erstellen als auch einen Vorsorgeauftrag errichten.
Die Formvorschriften eines Vorsorgeauftrags
Beim Erstellen des Vorsorgeauftrags gilt es einige rechtliche Punkte zu beachten, denn die KESB prüft, ob der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde. So muss der Vorsorgeauftrag von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Auch überprüft die KESB, inwiefern die beauftragte Person für diese grosse Aufgabe geeignet ist.Wichtig zu wissen: Ein Vorsorgeauftrag tritt erst mit der Urteilsunfähigkeit der Person in Kraft. Das Dokument kann also vor Eintritt der Urteilsunfähigkeit jederzeit widerrufen oder abgeändert werden.
Wo kann ein Vorsorgeauftrag aufbewahrt werden?
Grundsätzlich steht es jeder Person frei, wo sie ihren Vorsorgeauftrag aufbewahren möchte. Aber es ist natürlich wichtig, dass der Vorsorgeauftrag im Falle der Urteilsunfähigkeit leicht gefunden wird. Im Kanton Basel-Stadt kann das Dokument bei der KESB gegen eine einmalige Depotgebühr von CHF 60.- hinterlegt werden.
Wer sich und seine Nächsten wirkungsvoll absichern und böse Überraschungen vermeiden will, kommt nicht umhin, sich mit dem unliebsamen Thema Urteilsunfähigkeit zu beschäftigen.
Es ist von Vorteil, wenn Sie das Thema Vorsorgen möglichst schnell regeln. So können Sie Ihren dritten Lebensabschnitt in Ruhe geniessen und es ist sichergestellt, dass Ihr eigener Wille respektiert wird. Wir unterstützen Sie dabei.
Ihr Leben. Unsere Beratung.
Etwa ein Viertel unseres Lebens liegt heute noch vor uns, wenn wir pensioniert werden. Wie können wir diesen Lebensabschnitt glücklich und zufrieden gestalten? Indem wir die grossen Themen Wohnen, Vorsorgen, Erbe und Rente frühzeitig angehen. Haben Sie schon mal überlegt, was geschieht, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind? Oder wie viele Jahre Ihre Rente ausreicht? Es lohnt sich diese Themen schnellstmöglich zu regeln.
Mit unserer Beratung vermeiden Sie teure Fehler und stellen sicher, dass Ihr eigener Wille respektiert wird. Mit dem Gefühl, alles geregelt zu haben, lässt sich der dritte Lebensabschnitt so richtig geniessen.