Scheidung: Die Folgen sind gravierend
Schön ist eine Scheidung definitiv nicht: sowohl Frauen als auch Männer sind danach emotional meist noch lange Zeit traumatisiert. Das einst glückliche Paar muss sich oft von Grund auf neu orientieren und erstmal an die neue Realität nach der Ehe gewöhnen. Hat das geschiedene Paar Kinder, kommen zusätzliche emotionale Belastungen hinzu, die es zu bewältigen gilt. Und als ob die negativen Emotionen nicht bereits genug wären: häufig kündigen sich schon bald ernsthafte finanzielle Probleme an. Am stärksten betroffen: vor allem Frauen. Denn gerade sie fühlen sich heute oft noch primär für die Kindererziehung in einer Ehe verantwortlich: Sobald sich ein Kind ankündigt, reduzieren viele Frauen ihr Pensum oder kündigen ihre Stelle auf den Geburtstermin. Legt Frau ihre berufliche Laufbahn der Kinder wegen jedoch auf Eis, drohen ihr nach einer allfälligen Scheidung potentiell noch viel grössere Unsicherheiten:
- Wie geht es weiter mit mir?
- Kann ich schnell wieder ins Berufsleben einsteigen (obwohl die Kinder womöglich noch klein sind?
- Habe ich eine Unterhaltspflicht oder Unterhaltsanspruch?
- Reichen die Unterhaltszahlungen (falls sie mir zustehen) zum Leben aus?
- Was ist mit meiner AHV-Vorsorge während der Babypause? Bestehen Lücken?
Jede 8. Frau in der Schweiz lebt nach der Scheidung von Sozialhilfe
Diese und andere Fragen rücken dann schnell in den Vordergrund und bestimmen über den Wohlstand der Betroffenen. Doch erschreckend, aber wahr: Laut der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen lebt heute jede achte geschiedene Frau in der Schweiz von Sozialhilfe. Auch die Vorsorgesituation von gar nicht und in Teilzeit arbeitenden Frauen lässt schnell zu wünschen übrig - die 2. Säule füllt sich bei allfälligen Pausen innerhalb der beruflichen Laufbahn nicht, die Vorsorgelücke wird immer grösser. Auffüllen lässt sich diese schliesslich nur mit freiwilligen Einzahlungen in die Säule 3a (siehe Grafik).Grafik: Rente im prozentualen Verhältnis zum letzten Jahreslohn: Ohne eine 3. Säule drohen Frauen und Männern in der Schweiz massive Vorsorgelücken
Automatischer Unterhaltsanspruch gehört der Vergangenheit an
Seit das Bundesgericht nun seine Praxis in Bezug auf das Recht auf persönlichen Unterhalt Schritt für Schritt verschärft hat und keine automatische Unterhaltspflicht bzw. kein automatischer Unterhaltsanspruch mehr besteht, wird es gerade für nichterwerbstätige Frauen brenzlig. Zur neuen Scheidungspraxis in der Schweiz gehört nämlich Folgendes:
Das Gericht geht neu in einem Scheidungsfall davon aus, dass...
- ... in der Ehe beide gleichberechtigt waren, sprich, sich gleichermassen um die Kinder gekümmert haben.
- ... beide in der Ehe arbeiteten und finanziell unabhängig voneinander waren.
Was ändert sich noch...?
- Nachehelicher Unterhalt wird nach strengeren Kriterien festgelegt
- Nachehelicher Unterhalt nur noch nach individueller Prüfung, ob eine Ehe 'lebensprägend' für jemanden war (früher: Begriff 'lebensprägend' galt für das Bundesgericht automatisch nach zehn Jahren Ehe)
- Die Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit ab 45 Jahren gilt neu nicht mehr.
Gerade Frauen, die also jahrelang in einem klassischen Rollenverhältnis lebten und sich um ihren Unterhaltsanspruch keine Sorgen machten, erleben nun grosse Unsicherheit. Doch was können sie jetzt tun?
Unterhaltsanspruch: Wie kann Frau sich absichern?
1. Sich keine Illusionen machen
1. Sich keine Illusionen machen
2. Rollen in der Familie bewusst wählen
2. Rollen in der Familie bewusst wählen
3. Faire Vereinbarungen für den Scheidungsfall treffen
3. Faire Vereinbarungen für den Scheidungsfall treffen
Normalerweise werden Details zum Unterhalt bei einer Scheidung in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Diese kann man jedoch auch aus freiem Willen und nach reichlichen Überlegungen erstellen, solange die Beziehung intakt ist. Dies erhöht die Chancen, dass der nacheheliche Unterhalt im Ernstfall fair geregelt ist. Die Vereinbarung sollte folgende Punkte enthalten:
- Titel: 'Antizipierte Scheidungsvereinbarung'
- Name, Vorname, Adressen der Ehegatten bzw. Ehegattinen
- Anspruch oder Verzicht auf Unterhaltszahlungen bei kinderloser Ehe bei Voll- und Teilzeitarbeit; Höhe des jeweiligen Anspruchs
- Anspruch oder Verzicht auf Unterhaltszahlungen wenn Kinder aus der Ehe hervorgehen bei Voll- und Teilzeitarbeit; Höhe des jeweiligen Anspruchs
- Datum, Unterschrift beider Ehegatten bzw. Ehegatten
Wichtig: Eine öffentliche Beurkundung der Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt ist im Unterschied zum Ehevertrag nicht nötig. Die Vereinbarung muss jedoch im Fall eines Scheidungsantrages noch vom Scheidungsgericht bewilligt werden.
4. Beschäftigungsart über die Zeit in der Ehe schriftlich festhalten
4. Beschäftigungsart über die Zeit in der Ehe schriftlich festhalten
5. Früh genug eine 3. Säule anlegen und langfristig vorsorgen
5. Früh genug eine 3. Säule anlegen und langfristig vorsorgen
3a-Maximalbeträge 2022 & 2033
Personen, die durch den Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind | Selbstständige ohne Pensionskasse | |
2022 | 6883 CHF | 34 416 CHF |
2023 | 7056 CHF | 35 280 CHF |
Unser Experten-Tipp: Das Vorsorgen mit Wertschriften ist im heutigen Zinsumfeld besonders empfehlenswert. Damit profitiert Frau (aber auch Mann) über einen längeren Zeithorizont von attraktiven Renditechancen. Allfällige Kurssrückschläge sind an der Börse normal und lassen sich dank des langen Vorsorgezeitraumes ausgleichen.