Auf einen Blick
Viele Baslerinnen und Basler freuen sich auf den dritten Lebensabschnitt und würden sich gern lieber heute als morgen pensionieren lassen. Doch bevor man den Schritt in eine allfällige Frühpensionierung wagt, sollte man sich dies gut überlegen. Denn ein vorzeitiger Schritt in die Pension ist zwar verlockend, bringt jedoch auch Rentenkürzungen mit sich. Zudem kann die anstehende BVG-Revision dazu führen, dass sich die PK-Leistungen (insbesondere im BVG-Obligatorium) in Zukunft reduzieren werden.
Was kostet mich eigentlich eine Frühpensionierung?
Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abstriche machen. Wer beispielsweise seine AHV-Rente ein Jahr früher bezieht, muss eine lebenslange Rentenkürzung von 6,8 Prozent in Kauf nehmen. Bei der Pensionskasse wirken sich die Frühpensionierung gleich doppelt negativ aus: Einerseits wird nämlich weniger Alterskapital angespart, andererseits muss das angesparte Kapital für eine voraussichtlich längere Bezugsdauer ausreichen. Die Folge davon ist ein tieferes monatliches Renteneinkommen. Bei der Planung der Altersvorsorge genügt es also nicht, die Rentenhöhe allein zu betrachten. Viele unterschätzen den Einkommensverlust, der mit dem Beenden der beruflichen Laufbahn verknüpft ist. Wenn Sie sich frühzeitig pensionieren lassen, müssen Sie beispielsweise bis zum ordentlichen Pensionsalter (Männer: Alter 65 / Frauen: bis zum Inkrafttreten der AHV 21-Reform noch Alter 64) AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige zahlen. Diese lassen sich zwar von den Steuern abziehen, belasten aber das Portemonnaie je nach Vermögens- und Rentenhöhe trotzdem.
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Cookies akzeptierenFrühpensionierung: Ist das realistisch?
Ob eine Frühpensionierung realistisch ist, lässt sich nur individuell beantworten. Eine ganzheitliche Analyse und Beratung sind deshalb unabdingbar. Klar ist: Die Rente für den Rest des Lebens fällt bei einer Frühpensionierung tiefer aus. Angesichts der steigenden Lebenserwartung sollte dieser Umstand nicht unterschätzt werden. Frauen der Übergangsgeneration, das heisst Jahrgänge zwischen 1961 bis 1969, können aufgrund der AHV-Reform 21 mit tieferen Rentenkürzungen beim Vorbezug rechnen.
Was in jedem Fall gilt: Für eine erfolgreiche vorzeitige Pensionierung sollten Sie sich mindestens einige Jahre im Voraus mit Ihrer finanziellen Situation auseinandersetzen. Je früher Sie sich damit beschäftigen, desto einfacher können Vorsorgelücken rechtzeitig geschlossen und Steueroptimierungen geplant werden.
Die richtige Planung der Frühpensionierung
Eine vorzeitige Pensionierung ist nicht günstig und sollte deshalb gut geplant werden. Am besten orientieren Sie sich an den folgenden drei Bereichen, die zentral für eine erfolgreiche Frühpensionierung sind:
Säule 3a und Einkauf in die Pensionskasse: Ihr Schlüssel zur Frühpensionierung
In vielen Fällen reicht die angesetzte AHV- und Pensionskassenrente nicht aus, um die Kosten einer frühzeitigen Pensionierung zu decken. Zu gross ist die Vorsorgelücke, die aus der Frühpensionierung entsteht. Wer sich vor dem regulären Pensionsalter zur Ruhe setzen will, muss auf Erspartes und eine solide Rente zurückgreifen können. Die Rente lässt sich, wie bereits beschrieben, am besten mit privaten Ersparnissen wie der Säule 3a aufbessern. Die Einzahlungen in Ihre Säule 3a können Sie zudem vollumfänglich von den Steuern abziehen. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse sind das für das Jahr 2023 maximal 7056 CHF und für Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 35 280 CHF.Auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse können eine sinnvolle Option für das Schliessen der persönlichen Vorsorgelücke sein. Immer mehr Pensionskassen bieten die Möglichkeit an, eine Leistungskürzung bei einer Frühpensionierung mit freiwilligen Einkäufen auszugleichen. Auch diese Einzahlungen können Sie direkt von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Teilpensionierung als sinnvolle Alternative
Auch mit finanzieller Disziplin ist es jedoch nicht immer möglich, den nötigen Puffer für eine Frühpensionierung anzusparen. In diesem Fall bietet sich die Teilpensionierung an, weil sie das Beste aus Pensionierung und Arbeit kombiniert. Mit einer Teilpensionierung können Sie Ihren Beschäftigungsgrad ab dem vollendeten 58. Lebensjahr schrittweise und dauerhaft reduzieren. Sie können sich beispielsweise mit 61 Jahren entscheiden, Ihr Arbeitspensum auf 60 Prozent zu reduzieren und im reduzierten Pensum bis zur ordentlichen Pensionierung weiterzuarbeiten. Die meisten Pensionskassen unterstützen das und bieten flexible Pensionierungsmodelle an. Durch das reduzierte Pensum werden Sie auch hierbei weniger Einkommen haben. Teilweise lässt sich das jedoch durch den Teilbezug von Altersleistungen der Pensionskasse ausgleichen. Und im Gegensatz zur Frühpensionierung bezahlen Sie bei einer Teilpensionierung keine zusätzlichen AHV-Beiträge, da die Beitragspflicht durch das Teilzeitpensum oft bereits erfüllt ist.