1. In die Säule 3a einzahlen
Nutzen Sie die Möglichkeit, bis Ende Jahr die maximal möglichen Beiträge in Ihre Säule 3a einzuzahlen. Die für Ihre Zukunft wichtigen Vorsorgebeiträge füllen nach der Pensionierung die sonst fast unvermeidliche Vorsorgelücke auf. Auch können Sie diese Beträge von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen: Ihre Steuerlast im laufenden Jahr sinkt dadurch deutlich. Ihr Säule 3a-Geld können Sie auch anlegen. Pluspunkt: In diesem Fall profitieren Sie von höheren Renditechancen. Die Maximalbeträge fürs laufende Jahr (mit und ohne Pensionskassenanschluss) finden Sie hier. Wichtig: Die Einzahlungen sollten noch in diesem Jahr (idealerweise bis zum 24.12.) verbucht werden, damit Sie sie noch vom steuerbaren Einkommen für 2023 abziehen können. Sie haben noch kein Konto für Ihre dritte Säule? Noch ist Zeit, aber seien Sie fix.
Zusatz-Tipp: Haben Sie den Maximalbetrag bereits in Ihre Säule 3a eingezahlt? Steuerlich attraktive Einkäufe in die Pensionskasse können dann sinnvoll sein. Prüfen Sie in diesem Fall, ob Sie in dieser Hinsicht Einkaufspotenzial haben und nutzen Sie es bis Jahresende. Besprechen Sie diesen Schritt vorher am besten mit einem Fachspezialisten bzw. einer Fachspezialistin.
2. Zum Arzt gehen und spenden
Ausgaben für Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz (ab 100 CHF pro Jahr) können Sie ebenfalls von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Auch selbstgetragene Arztkosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, lassen sich absetzen. Wie wäre es also vor Jahresende noch mit einem spontanen Besuch beim Zahnarzt oder mit einer Spende an eine Organisation, die Sinnvolles unterstützt? Investitionen in nachhaltige Projekte oder Spenden an gemeinnützige Organisationen können nicht nur Ihre Steuerlast mindern, sondern auch zu einer positiven gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklung beitragen. Im medizinischen Bereich sind währenddessen Arztkosten, Auslagen für Spitäler, Kliniken, Heilstätten, Pflegeheime, ärztlich verordnete Medikamente, Brillen, Apparate, Kuren und Zahnbehandlungskosten abzugsfähig.3. Werterhaltende oder energetische Renovationen initiieren
Werterhaltende Renovationen und ökologische Sanierungen sind bekanntlich abzugsfähig vom steuerbaren Einkommen. Dies können beispielsweise Malerarbeiten, eine Dachdämmung, der Ersatz der Sonnenstoren oder der Einbau einer ressourcenschonenden Wärmepumpenheizung sein. Wertvermehrende Arbeiten (z.B. der Einbau einer Wasserenthärtungsanlage) sind hingegen nicht abzugsfähig. Wenn Sie grosse Renovation planen: teilen Sie diese am besten auf mehrere Steuerperioden auf um eine grössere Steuerersparnis zu erreichen. Initiieren Sie abzugsfähige Massnahmen noch in diesem Jahr. Dann können Sie diese von Ihren Steuern für 2023 abziehen. Massgebend ist in Basel-Stadt dazu das Einzahldatum. Heisst: Die Rechnungen für die Arbeiten müssen also bis zum 31.12. gezahlt sein, wenn sie in der Steuererklärung 2023 abgezogen werden sollen. In Basel-Land ist hingegen das Rechnungsdatum massgebend. Beispiel: Wenn eine Rechnung mit dem 28.12. datiert ist, muss sie noch im 2023 vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, auch wenn die Zahlung selbst erst 2024 erfolgt.4. Belege der Ausgaben sammeln und mit Vorjahr abgleichen
Haben Sie Ihr Beleg-Set für die Steuererklärung schon parat? Falls nicht – langsam ist das Sammeln der Ausgaben angesagt (z.B. Kinderbetreuungskosten, Zahnarztrechnungen, usw.). Es sollte kein Beleg im Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 verloren gehen, welcher der Steuererklärung beigelegt werden könnte. Im Januar lassen sich dann schliesslich die Lohnausweise und Bankbelege, die dann verschickt werden, beilegen. Oft vergisst man seiner Steuererklärung wichtige Belege (wie z.B. Bank-, Rentenbelege oder die Deklaration von Erbschaften) beizulegen. Damit keine wichtige Position vergessen geht: gleichen Sie die gesammelten Belege seit Anfang Jahr am besten mit Ihrer Vorjahres-Steuererklärung ab. Nicht vergessen: Beispielsweise sind Kinderbetreuungskosten seit diesem Jahr bis zu einem höheren Betrag abzugsfähig (25 200 CHF statt 10 000 CHF). Hier finden Sie eine aktuelle Liste mit Abzügen und Freibeträgen für den Kanton Basel-Stadt.5. Gesamtsteuern vorzeitig zahlen
Wer die Zahlung der Steuern vorzeitig erledigt, profitiert von einem Vergütungszins (Basel-Stadt: 0.5 %, Basel-Land: 0.2 %). Um Verzugszinsen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Steuererklärung spätestens aber am Fälligkeitsdatum abgeben. In Basel-Stadt können Einzahlungsscheine ab dem 14. Januar bestellt werden. Wer im Voraus einen Betrag überweist, der höher ist, als die tatsächliche Steuerlast, dem wird der Überschuss automatisch auf die Steuer der nächsten Steuerperiode angerechnet. Damit das Zahlen der Steuern nicht wehtut, ist grundsätzlich ratsam über das Jahr regelmässig zwischen 25-35 Prozent des Einkommens dafür zu sparen.Mein persönlicher Tipp für Sie zum Jahresende:
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Rechtliche Informationen
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