Hypothek, Tragbarkeit und Renovationskosten im Alter

Zu Recht freuen sich viele Menschen auf ihren dritten Lebensabschnitt: Es locken mehr Freizeit, Reisen und die Pflege von Hobbys. Jedoch sinkt das Einkommen. Mit der 1. Säule (AHV-Rente) und der 2. Säule (BVG) erreicht man im besten Fall 70 Prozent des früheren Einkommens. Oft ist es aber weniger. Umso wichtiger ist es, frühzeitig verschiedene Fragen vertieft von Fachexpertinnen- und Fachexperten beantworten zu lassen. Das gilt vor allem für alle, die Immobilien und Grund besitzen.
Am 03.10.2023 in Wohnen von Ekaterina Cámara

Auf einen Blick

  • Was geschieht mit der Tragbarkeit der Hypothek nach der Pensionierung?
  • Lässt sich die eigene Immobilie im Alter trotzdem noch nachhaltig sanieren?
  • Was muss man im sogenannten dritten Lebensabschitt sonst noch beachten? Daniela Strauss, Leiterin Beratung & Lösungen bei der Basler Kantonalbank gibt dazu einige Hinweise.

Frau Strauss, nach der Pensionierung hat man ein kleineres Einkommen als vorher. Die Belastung durch Hypotheken, Neben- und Amortisationskosten sollte ein Drittel des verfügbaren Einkommens jedoch nicht überschreiten. Muss die Tragbarkeit der Liegenschaft im Alter neu beurteilt werden?

Ja, hier reden wir von der sogenannten Tragbarkeit im Alter. Wir prüfen diese jedoch nicht erst beim Eintreten in das Rentenalter, sondern berechnen diese bereits ab Alter 55. Dies ermöglicht es den Kundinnen und Kunden in den Jahren bis zur ordentlichen Pensionierung notwendige Vorkehrungen zu treffen. Wir unterstützen hier zum Beispiel mit einer individuellen Finanzplanung. Ziel unserer Beratung ist es, dass jeder auch nach der Pensionierung viel Freude am Eigenheim haben kann und sich keine Sorgen über finanzielle Engpässe machen muss.

Was Sanierungen und Renovationen im Alter betrifft – ist das Ihrer Erfahrung nach ein grosses Thema? 

Definitiv. Einerseits ist es oft der Fall, dass die zyklischen Renovationen mit der Pensionierung zusammenfallen, oder es gibt gewisse Anpassungen der Lebensräume aufgrund neuer Bedürfnisse. Und natürlich: auch die Energieeffizienz ist heute wichtig.

Besonders im Alter sind umfassende Renovationen der eigenen Liegenschaft finanziell nicht zu unterschätzen. Wie bewältigt man die Kosten im dritten Lebensabschnitt - zum Beispiel auch für energetische Sanierungen?

Damit einen diese Kosten nicht überraschen, ist eine vorausschauende Planung wichtig. Auch hier, macht es Sinn sich bereits frühzeitig mit einer Finanzplanung auseinander zu setzten und mit entsprechenden Fachspezialistinnen und -spezialisten die individuellen Bedürfnisse zu klären. Zyklische Sanierungen sind planbar und je besser diese auf das Einkommen und Vermögen abgestimmt sind, umso einfacher ist anschliessend die allfällige Finanzierung darstellbar. Auch schaffen unsere Hypotheken - beispielsweise die Nachhaltigkeitshypothek - in sehr vielen Situationen rund ums Sanieren wertvolle Abhilfe und bieten die nötige finanzielle Grundlage.

Ist der kalkulatorische Zins, von dem beider Berechnung der Tragbarkeit ausgegangen wird, noch zeitgemäss? 

Auf jeden Fall. Aktuell nähern wir uns wieder den langjährigen Durchschnittszinsen im Schweizer Hypothekarmarkt. Ich empfehle meinen Kundinnen und Kunden seit Jahren, den hypothetischen Betrag auf ein separates Konto zu überweisen. Bei einem tiefen Zinsumfeld (wie wir dies in den letzten acht Jahren hatten), spart man so Kapital an, welches für Rückzahlungen oder Renovationen der Liegenschaft genutzt werden kann.

Für viele stellt sich im dritten Lebensabschnitt auch oft die Frage, ob sie ihre Immobilie zugunsten einer Eigentums- oder Mietwohnung verkaufen oder sie durch Verkauf oder Schenkung an Nachkommen übertragen sollen.

Diese grundsätzlichen Überlegungen sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Von dieser Erbvorbezugsmöglichkeit wird häufig Gebrauch gemacht, meist verbunden mit einer Nutzniessung für die Eltern. Wenn es für die Familien Sinn macht und diese ihre Wünsche umsetzen können, so unterstützen wir das auch als Bank. Spezielle Lösungen mit Wohn- oder Nutzniessungsrechten sollten besonders sorgfältig ausgearbeitet und vorgängig mit der Finanzberaterin oder dem Finanzberater besprochen werden.

Gibt es zum erwähnten Wohnungs- oder Nutzniessungsrecht eine Alternative? 

Die gibt es: das Mehrgenerationenhaus oder eine Einliegerwohnung in der bestehenden Liegenschaft. Hier ist es wichtig, dass die geplanten Umbauten der Liegenschaft für alle Beteiligten passen und auf die jeweiligen Wünsche abgestimmt sind. Sind die Kosten und die Tragbarkeit für alle Beteiligten im grünen Bereich, steht einem entsprechenden Vorhaben inklusive Umbau seitens Bank nichts im Wege.

Wann ist ein Verkauf oder eine Schenkung nicht ideal?

Dies ist sehr individuell – jede Situation ist einzigartig. Bei einem Verkauf ist grundsätzlich aber vorgängig zu klären, ob nicht doch eines der Kinder die Liegenschaft übernehmen möchte. Ebenso muss die eigene, neue Wohnsituation (Miete oder kleinere Eigentumswohnung) geklärt werden. Wie soll ein allfälliger Verkaufserlös angelegt werden, um so die Rente mittels Kapitalverzehr zu verbessern? Bei einer Schenkung muss auch die Erbthematik angeschaut werden, sofern mehrere Kinder vorhanden sind. Zu welchem Preis wird die Schenkung angesetzt? Dies kann allenfalls später steuerliche Folgen haben. Deswegen immer vorgängig Kontakt mit der jeweiligen Fachspezialistin oder dem Fachspezialisten aufnehmen und genau prüfen, wo die allfälligen Stolpersteine sind.

Energetische Sanierungen: Förderprogramme 

Energetische Sanierungen: Förderprogramme 

Die Verfügbarkeit der jeweiligen Förderung ist vom Kanton abhängig. Derzeit werden in der Schweiz zentrale Holzfeuerungen, Wärmepumpen (ausgenommen Luft-Luft-Wärmepumpen), Solarthermie, Photovoltaikanlagen, Fernwärme und die Dämmung von Fassade, Dach, Wand und Böden gefördert. Wer sich in der Schweiz für die energetische Sanierung des eines eigenen Hauses oder einer Wohnung entscheidet, wird von Bund und Kanton mit Förderbeiträgen finanziell unterstützt. Die Fördersummen schwanken von Kanton zu Kanton stark.


Förderbeträge Basel-Stadt

Allgemeine Informationen zu den Förderbeiträgen in Basel-Stadt finden Sie hier. Die konkreten Beträge sind im PDF vom Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt aufgelistet.

Das zugehörige Förderprogramm für energetische Sanierungen ist das Gebäudeprogramm. Gesuche können auf der Webseite des Energieförderprogramms Basel-Stadt vor Baubeginn eingereicht werden.

Photovoltaik (Nationale Förderung)

Zusätzlich zur Förderung des Kantons für Photovoltaikanlagen kann die nationale Förderung beantragt werden. Die nationale Förderung von Photovoltaik (ab 2kWp Leistung) läuft aktuell über die Pronovo AG. Auf der entsprechenden Webseite finden Sie einen praktischen Tarifrechner. Die kantonalen und nationalen Beiträge sind unabhängig voneinander: In den kantonalen Beiträgen ist der Pronovo-Beitrag noch nicht enthalten). 

Mit der Basler Kantonalbank zu mehr Energieeffizienz & einem Zuhause zum Wohlfühlen

Mit den attraktiven staatlichen und kantonalen Fördermassnahmen und der Nachhaltigkeitshypothek der Basler Kantonalbank können Sie die Kosten für Renovation, energetische Sanierung & Co. auch im Alter mit Sicherheit stemmen. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch mit unseren Finanzierungsexpertinnen- und experten. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem idealen und nachhaltigen Zuhause.

Ekaterina Cámara

Redaktion

socialmedia@bkb.ch
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