Jahresende in Basel: 10 Tipps für Finanzen, Steuern und Budget

Die Zeit am Ende vom Jahr vergeht meist wie im Flug. Wer jetzt die Gelegenheit nutzt, kann finanziell aber noch viel bewegen: Erfahren Sie von Nicola Gassmann, Leiter Filiale Burgfelderplatz, wie Sie Finanzen, Steuern und Budget noch vor Jahresende optimieren.
Am 04.12.2024 in Rund ums Geld von Nicola Gassmann

Auf einen Blick

  • Finanzen und Steuern optimieren: Das geht auch noch jetzt, kurz vor Jahresende. Beispielsweise wenn Sie vor Neujahr noch in Ihre dritte Säule einzahlen oder spenden.
  • Ratsam ist auch das Sammeln von Belegen für die Steuererklärung: Dies macht eine Vorauszahlung einfacher, auf die es einen Vorzugszins gibt.
  • Wer sein Budget und neue Spar- und Anlagemöglichkeiten prüfen will, tut gut daran, dies ebenfalls noch vor Jahresbeginn zu erledigen.

1. In die Säule 3a einzahlen oder bis zum Maximalbetrag aufstocken

Nutzen Sie die Möglichkeit, bis Ende Jahr den Maximalbetrag in Ihre Säule 3a einzuzahlen. Damit, sowie mit einer zusätzlichen Investition des Geldes innerhalb einer Anlage, schaffen Sie für sich die perfekte Situation: Sie sparen Steuern, profitieren von höheren Renditechancen als auf dem Sparkonto und stärken gleichzeitig Ihre persönliche Altersvorsorge. Zudem sind die Erträge im Vorsorgevermögen von der Einkommenssteuer und das Vorsorgevermögen selbst von der Vermögenssteuer befreit. Die Maximalbeträge fürs laufende Jahr finden Sie hier. Wichtig: Die Einzahlungen sollten noch in diesem Jahr verbucht werden, damit Sie diese noch vom steuerbaren Einkommen für 2024 abziehen können. Sie haben noch kein Konto für Ihre dritte Säule? Noch ist Zeit, aber seien Sie fix. 

2. Einkaufspotenzial der 2. Säule prüfen

Haben Sie den Maximalbetrag bereits in Ihre dritte Säule eingezahlt? Steuerlich attraktive Einkäufe in die 2. Säule, bzw. Ihre Pensionskasse könnten in diesem Fall sinnvoll sein. Prüfen Sie, ob Einkaufspotenzial besteht und nutzen Sie es. Besprechen Sie diesen Schritt vorher jedoch mit einer Fachspezialistin bzw. einem Fachspezialisten. Vereinbaren Sie dafür am besten einen Termin mit uns.

3. Budget-Bilanz ziehen & Pläne für 2025 schmieden

Jetzt ist der perfekte Moment, um Bilanz zu ziehen. Wie lief das Jahr für Sie? Gibt es Veränderungen, die Ihre kurz- und langfristigen finanziellen Pläne beeinflussen? Denken Sie an 2025: Welche Träume möchten Sie verwirklichen? Eine Reise, eine Weiterbildung, ein Eigenheim oder ein ganz neues Kapitel in Ihrem Leben? Nehmen Sie Ihre Ziele in den Fokus – eine persönliche Finanz- und Budgetplanung ist der Schlüssel, um diese zu erreichen. In einem Beratungsgespräch zeigen wir, wie Sie dies jetzt ganz unkompliziert mit unserer Unterstützung angehen können.

4. Potenzial der eigenen Rücklagen prüfen

Machen Sie zum Ende des Jahres den 'Rücklagen-Check': sind diese zu tief oder bleibt deren Potenzial ungenutzt? Lässt sich das finanzielle Polster mit stabilen und wachstumsorientierten Spar- oder Anlagearten künftig vermehren? Prüfen Sie Ihre Reserven und Rücklagen kritisch und passen Sie allenfalls ihr Sparverhalten an. Wie? Wir teilen gerne unser fundiertes Finanz-Know-how mit Ihnen und beraten Sie umfassend dazu. 

5. Anlagen neu beurteilen

Zum Jahresende ist ein Blick auf das eigene Depot spannend: Wie haben Ihre Anlagen in diesem Jahr performt? Passen sie noch zu Ihren Lebenszielen und Ihren finanziellen Vorhaben? Wäre mit anderen Anlageprodukten eine bessere Rendite möglich gewesen? Gerne überprüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre bisherigen Anlagen im ausklingenden Jahr auch weiterhin auf Zielkurs sind und ob es Möglichkeiten für Investitionen gibt, die Sie und Ihre Wünsche und Werte besser verkörpern.

6. Grössere Ausgaben, Schulden und Verträge im Hinblick auf 2025 unter die Lupe nehmen

Falls Sie Kredite, Hypotheken, Leasing-Verträge oder andere Verbindlichkeiten haben, für die Sie regelmässig aufkommen und Zinsen bezahlen: Gehen Sie der Frage nach, ob sich diese im neuen Jahr reduzieren lassen. Die Angebote variieren stark und ein Anbieterwechsel kann sich lohnen. Auch allfällige Schulden aktiv anzugehen ist sinnvoll: die Budget- und Schuldenberatung Plusminus in Basel ist dafür die richtige Anlaufstelle. Diese bietet  eine kostenlose Schuldenberatung an. Prüfen Sie zudem, welche laufenden Verträge Sie auch im kommenden Jahr weiterführen wollen. Anderenfalls notieren Sie sich, bis wann diese gekündigt werden müssen.

7. Sich und die Liebsten absichern 

Setzen Sie wichtige Dokumente wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und allenfalls auch ein Testament gemeinsam mit unseren Erbschaftsexpertinnen- und Experten auf. So sind Sie und Ihre Liebsten auf der sicheren Seite und müssen sich keine Gedanken darüber machen, ob Sie an alles Wichtige im neuen Jahr gedacht haben.

8. Steuern optimieren

Haben Sie Ihr Beleg-Set für die Steuererklärung schon parat? Falls nicht – langsam ist Sammeln angesagt. Es sollte kein wichtiger Beleg verloren gehen, den Sie Ihrer Steuererklärung beilegen können. Im Januar fügen Sie die Lohnausweise und Bankbelege, die dann verschickt werden, Ihrem Set hinzu. Hier finden Sie eine aktuelle Liste mit Abzügen und Freibeträgen für natürliche Personen für den Kanton Basel-Stadt.  

Bewahren Sie Belege für abzugsfähige Kosten gut auf. Hier einige abzugsfähige Beispiele für Basel-Stadt:

Spenden  Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz (ab 100 CHF pro Jahr)  
Arztkosten Selbstgetragene Arztkosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden
Kinderbetreuung Kinderbetreuungskosten sind in Basel-Stadt bereits seit letztem Jahr bis zu einem höheren Betrag abzugsfähig (25 600 CHF statt früher 10 100 CHF). 
Aus- und Weiterbildung Kosten für die Aus- und Weiterbildung bis zu 18 900 CHF 
Sanierungen Kosten für werterhaltende Renovationen und energetische Sanierungen*

*Wer Massnahmen noch in diesem Jahr initiiert und zahlt, kann diese vom steuerbaren Einkommen 2024 abziehen. Massgebend dazu ist in Basel-Stadt das Einzahldatum. Die Rechnungen für die Arbeiten müssen bis zum 31.12. bezahlt sein, wenn sie in der Steuererklärung 2024 abgezogen werden sollen. Im Kanton Basel-Landschaft zählt hingegen das Rechnungsdatum: Wenn eine Rechnung mit dem 28.12. datiert ist, muss sie noch im 2024 vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, auch wenn die Zahlung selbst erst im Jahr 2025 erfolgt.

9. Steuerbelege mit Vorjahr abgleichen

Oft geraten bei der Steuererklärung wichtige Belege (z.B. Bank-, Rentenbelege oder die Deklaration von Erbschaften) in Vergessenheit. Um das zu vermeiden, gleichen Sie die gesammelten Belege seit Anfang Jahr mit Ihrer Steuererklärung des Vorjahres ab. So decken Sie Lücken rechtzeitig auf und sind bestens vorbereitet um bei vorzeitiger Steuerzahlung vom Vergütungszins zu profitieren.

10. Vergütungszins für Vorauszahlung im Blick

Wer seine Steuern vorzeitig zahlt, profitiert von einem Vergütungszins (Basel-Stadt: 1 %, Basel-Land: 0.8 %). Die geschätzte Steuerlast lässt sich mit dem  Steuerrechner des Kantons berechnen. Überweisen Sie einen Betrag, der höher ist, als Ihre tatsächliche Steuerlast, wird Ihnen der Überschuss automatisch auf die Steuer der nächsten Steuerperiode angerechnet. Um Verzugszinsen zu vermeiden (Basel-Stadt: 3.5 %, Basel-Land: 4.75 %), sollten Sie Ihre Steuererklärung spätestens am Fälligkeitsdatum, dem 31. Mai 2025 abgeben sowie die Vorauszahlung tätigen. 

Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in Ihre finanziell sorglose Zukunft: im ausklingenden und im neuen Jahr. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie.

Rechtliche Informationen

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Nicola Gassmann

Leiter Filiale Burgfelderplatz

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