Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung: Gewappnet für den Fall der Fälle

Was, wenn man einmal urteilsunfähig wird? Diese Vorstellung wirkt für viele abstrakt. Es lohnt sich aber, rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung aufzusetzen. Damit können Sie gewährleisten, dass in Ihrem Sinne entschieden wird – auch dann, wenn Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein sollten.

Am 27.03.2024 in Rund ums Geld von Bigna Gadola

«Darum wollte ich mich schon lange einmal kümmern»; Gedanken wie diese dürften vielen durch den Kopf gehen, wenn Sie an das Thema Vorsorge denken. Wer zum Eintritt der Urteilsunfähigkeit – sei es durch Alter, Krankheit oder einen schweren Unfall – keine Vorkehrungen getroffen hat, übergibt die Verantwortung von Gesetzes wegen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Selbstbestimmt leben mit einem Vorsorgeauftrag

Beim Thema Vorsorgeauftrag geht es nicht etwa um die Themen Sparen oder Säule 3a, sondern um ein Instrument, mit dem man für den Fall der Urteilsunfähigkeit konkrete Vorkehrungen treffen kann.

Beim Eintritt einer Urteilsunfähigkeit klärt die KESB ab, ob der Einsatz einer Beistandschaft erforderlich ist. Falls dem so ist, ernennt sie einen Beistand; möglicherweise einen Berufsbeistand, also jemanden, der Sie persönlich nicht kennt. Diese Person kümmert sich in infolge Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre persönlichen Angelegenheiten, da Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Mithilfe eines Vorsorgeauftrages haben Sie hingegen die Möglichkeit, für diese Aufgabe eine Person auszuwählen, die Ihnen nahesteht.


Die richtige Person für den richtigen Bereich

Beim Erstellen eines Vorsorgeauftrages bestimmen Sie nicht nur, wer Ihre finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten; vielmehr erhalten Sie darüber hinaus auch die Möglichkeit, weitere Massnahmen vorzunehmen, die auf Ihre Person zugeschnitten sind.

Dabei steht es Ihnen frei, eine oder mehrere Personen für alle Bereiche bestimmen oder die Bereiche verschiedenen Personen zuordnen. Wichtig ist, dass Sie einander gut kennen und die beauftragte Person sich für diese Aufgabe eignet. Letzteres wird von der KESB überprüft.


Patientenverfügung kurz erklärt

Während der Vorsorgeauftrag die Personen- und die Vermögenssorge betrifft, regelt die Patientenverfügung ganz konkret medizinische Fragen. Sie hält fest, welche medizinischen Massnahmen in einem Notfall oder bei einer chronischen Erkrankung ergriffen werden sollen, wenn Sie aufgrund einer Urteilsunfähigkeit nicht mehr selbst entscheiden könnten. Ebenso definieren Sie darin eine Person, die Sie gegenüber Ärztinnen und Ärzten vertritt.

Wie werden Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellt?

Beim Erstellen des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung müssen einige rechtliche Punkte beachtet werden:

Vorsorgeauftrag

Er muss von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder notariell beurkundet werden. Wirksam wird der Vorsorgeauftrag erst, wenn die Urteilsunfähigkeit von der KESB entschieden wird.

Patientenverfügung

Diese muss hingegen lediglich von Hand datiert und unterzeichnet werden. Der Text kann also auch am Computer geschrieben werden. Die Patientenverfügung wird erst wirksam, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Urteilsunfähigkeit diagnostiziert.

Wichtig

Informieren Sie die Angehörigen über Ihre Absichten in punkto Vorsorge, damit diese wissen, was sie im Notfall unternehmen müssen.

Den Angehörigen das Leben erleichtern

Wer sich und seine Nächsten wirkungsvoll absichern und böse Überraschungen vermeiden will, kommt nicht umhin, sich mit dem Thema Vorsorge zu beschäftigen. Dazu können Vorkehrungen getroffen werden, die vor dem Tod rechtlich wirksam werden – wie der Vorsorgeauftrag oder die Patientenverfügung – und solche, die erst nach dem Tod ihre Wirkung entfalten – etwa das Testament oder der Erbvertrag.

Rechtzeitig umgesetzt sorgen diese Massnahmen dafür, dass Sie Ihren dritten Lebensabschnitt in Ruhe antreten können; im Wissen darum, dass der eigene Wille auch im Fall der Fälle respektiert wird.

Bigna Gadola, Teamleiterin Erbschaftsberatung

«Sie investieren dreissig Minuten in ein Beratungsgespräch mit uns und haben damit 90 Prozent des Vorsorgeauftrags bereits erledigt.»

Meine persönlichen Tipps für Sie zum Vorsorgeauftrag:

  • Lassen Sie sich persönlich beraten. So kommen Sie innert kurzer Zeit zu einer massgeschneiderten Lösung, die juristisch standhält.
  • Überlegen Sie sich gut, wen Sie als Vertrauensperson einsetzen. Sie haben auch die Möglichkeit, mehrere Personen anzugeben.
  • Sie können in Ihrem Vorsorgeauftrag individuelle Wünsche festhalten: beispielsweise in welches Alterszentrum Sie möchten, sollte dies nötig werden oder dass Sie möglichst lange zuhause bleiben wollen.

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