Schnellsein lohnt sich!

Bis 1. November 2024 erstes Sparen-3-Konto eröffnen, 4000 Franken einzahlen und 1g Fairtrade-Gold* erhalten.

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt, sich mit der eigenen Vorsorge zu befassen, ist schnell beantwortet: Je früher, desto besser. Denn die Renten sinken seit Jahren – was Ihre Lebensqualität im Ruhestand beeinflussen kann. Eine gut geplante private Vorsorge bleibt deshalb sehr wichtig. Legen Sie jetzt die Basis für eine finanziell sorgenfreie Zukunft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Sparen-3-Konto sorgen Sie vor und sparen Steuern. Einbezahlte Beträge können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Ohne zusätzliche private Ersparnisse und eine solide 3. Säule muss man im Ruhestand oft gravierende Abstriche machen.
  • Wann und wie viel Sie einzahlen, bestimmen Sie bis zum Maximalbetrag selber.
  • Mit Wertschriftensparen erhöhen Sie langfristig Ihre Renditechancen.
  • Ihr Erspartes können Sie unter anderem für den Kauf eines Eigenheims nutzen.

Schnellsein lohnt sich! Denn wir vergolden Ihre Kontoeröffnung mit 1g Fairtrade-Gold*!

 

*Limitiertes Angebot: Die ersten 100 Personen, die zwischen dem 14. Oktober und dem 1. November 2024 ein erstes Sparen-3-Konto bei der BKB eröffnen, auf das bis spätestens 20. Dezember 2024 mindestens 4000 CHF gutgeschrieben werden, erhalten 1g Fairtrade-Gold. Massgebend ist das Datum der Gutschrift. Die Abgabe des Goldgeschenks erfolgt bis spätestens Ende Januar 2025 auf dem Postweg.

Sparen-3-Konto

Geeignet für

Geeignet für

Angestellte oder selbstständig erwerbende Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen.

Preise und Konditionen

Preise und Konditionen

Währung:  CHF
Verfügbarkeit:  
  • Sie erreichen das Referenzalter
  • Vorbezug oder Aufschub: frühestens 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters bzw. bei weiterer Erwerbstätigkeit bis maximal 5 Jahre danach

Ein vorzeitiger Bezug ist in diesen Fällen möglich:

  • Sie erwerben Wohneigentum für den Eigenbedarf
  • Sie amortisieren eine Hypothek bei selbst genutztem Wohneigentum
  • Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb auf (innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme)
  • Sie kaufen sich in eine Pensionskasse ein
  • Sie wechseln die Branche innerhalb der selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Sie wandern aus der Schweiz aus
  • Sie beziehen eine ganze Invalidenrente
Kontoeröffnung: Kostenlos
Kontoführung: Kostenlos
Kontoauszüge: Kostenlos jährlich per 31. Dezember, weitere Auszüge sowie alle Auszüge an Dritte 1 CHF
Kontoabschluss: Kostenlos jährlich per 31. Dezember
Kontosaldierung: CHF 20
Bearbeitungsgebühren:

Für die Auflösung im Rahmen der Wohneigentumsförderung werden folgende Bearbeitungsgebühren verrechnet:

  • Kostenlos bei Finanzierung durch Konzern BKB
  • 200 CHF bei Finanzierung durch Drittbank
  • 500 CHF bei Objekten im Ausland
Verrechnungssteuer: Keine
Porti: Keine

Zinsen

Zinsen

0,850 %

Einzahlungsbeschränkungen im Rahmen der steuerlich abziehbaren Maxima:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 7 056
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens max. CHF 35 280

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen

Daueraufträge Nicht verfügbar
Digital Banking Verfügbar
Visa Debit Nicht verfügbar
Mastercard oder Visa Kreditkarte Nicht verfügbar
Zahlungsaufträge Nicht verfügbar
Wertschriftensparen Vorsorge Mit Wertschriften von höheren Renditechancen profitieren

Gut zu wissen

Gut zu wissen

  • Früh zu starten, lohnt sich: Wenn Sie frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen, führen Sie nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiter. Dazu setzen Sie das Geld aus allen drei Säulen ein.
  • Sie können jährlich Beiträge bis zum gesetzlichen Maximalbetrag einzahlen.
  • Über die Vorsorgegelder können Sie fünf Jahre vor dem Referenzalter verfügen.
  • Bei der Auszahlung wird das Guthaben zu einem reduzierten Steuersatz versteuert.
  • Im Rahmen der Wohneigentumsförderung können Sie das Kapital vorher beziehen. Das gilt zum Beispiel für den Kauf eines Eigenheims, für die Renovation oder den Ausbau eines Dachstocks.