Herr Pertoldi, wie haben Sie die Zeit seit Mitte März erlebt, als sich abzeichnete, dass die Coronavirus-Pandemie enorme wirtschaftliche Herausforderungen für Ihre Kunden mit sich bringen wird?
Seit dem Ausbruch der Pandemie stehen wir proaktiv und noch regelmässiger als sonst im Austausch mit unseren Kunden. Videokonferenzen und Telefonate ersetzen den persönlichen, direkten Kontakt. Sehr schnell wurde klar, dass wir schnelle Lösungen brauchen. Noch bevor bekannt war, dass Unterstützungsprogramme auf kantonaler und Bundesebene zur Verfügung stehen, haben wir mit den Unternehmern aktiv Lösungen gesucht. Die grösseren Unternehmen können auf bereits bewilligte Kreditlinien zurückgreifen, KMU hingegen nicht. Ich bin sehr froh, dass es Bund und Kanton zusammen mit uns Banken geschafft haben, die Programme der Überbrückungskredite so schnell und effizient aufzugleisen.
Wie waren die ersten Reaktionen der Unternehmer?
Wie geht es weiter?
Die BKB ist für Sie da: Das nationale und kantonale Unterstützungsprogramm für KMU läuft
Nur mit einer ausreichenden Liquidität und damit ihrer Zahlungsfähigkeit können Unternehmen ihre wirtschaftliche Zukunft sichern. Löhne, Mieten, ausstehende Rechnungen usw. sollten möglichst ohne Unterbruch bezahlt werden können, auch wenn die Erträge während der Krise ganz oder teilweise ausbleiben. Hier setzen die Unterstützungsprogramme an, die Ende März 2020 gestartet sind:
- Überbrückungskredite mit Bürgschaft des Bundes:
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Kreditbeträge bis zu 10 Prozent des Umsatzes oder maximal 20 Millionen Franken sind möglich. Beträge bis zu 0,5 Millionen Franken werden von den Banken sofort ausbezahlt und vom Bund zu 100 Prozent garantiert. Die Laufzeit eines Überbrückungskredits des Bundes beträgt fünf Jahre.
Das Kreditantragsformular und weitere Detailinformationen finden Sie hier: https://covid19.easygov.swiss
- Überbrückungskredite mit Bürgschaft des Kantons Basel-Stadt:
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz des Geschäftsbetriebs im Kanton Basel-Stadt. Der Ausbruch des Coronavirus muss direkte Ursache für den existenzgefährdenden Liquiditätsengpass der Unternehmen sein. Anträge können bis 31. Juli 2020 über die BKB eingereicht werden.
Hier finden Sie das Kreditantragsformular der BKB.
Umfassende Informationen des Kantons Basel-Stadt zum Unterstützungsprogramm für KMU finden Sie hier: https://www.coronavirus.bs.ch/Unternehmen.html