Fokus: Finanzielle Sicherheit

AHV: Die Unterschiede bei Ehe und Konkubinat

Zwei Expertinnen geben Tipps zu den Themen Vorsorge, Steuern und Nachlass

Welche Unterschiede gibt es in der Schweiz zwischen Konkubinat und Ehe bei der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)? Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten. Denn Ihre finanzielle Sicherheit ist uns wichtig.
Am 01.09.2023 in Rund ums Geld von Alexandra Müller (Leiterin Beratung und Lösungen) und Melanie Bissig (Teamleiterin Finanzplanung)

Alexandra Müller & Melanie Bissig: Zwei Expertinnen geben Tipps zu den Themen Vorsorge, Steuern und Nachlass

JA – Ein Wort, viele Veränderungen

  • Heiraten ist für viele Paare einer der schönsten Tage ihres Lebens. Hinter dem Wörtchen «Ja» steht aber nicht nur das gegenseitige Versprechen, das Leben miteinander zu teilen, sondern es bringt auch vorsorge- und nachlassrechtliche Veränderungen mit sich.
  • Es gilt der Grundsatz: Eine Ehe alleine ist noch keine Altersvorsorge. Umso wichtiger ist es somit, dass Paare sich bereits vor der Heirat über die finanziellen Konsequenzen einer Ehe informieren und aufklären lassen.
  • In vorliegender Artikelreihe werden darum die häufigsten Stolpersteine im Zusammenhang mit der Vorsorge, den Steuern sowie dem Nachlass für Ehe- und Konkubinatspaare aufgezeigt.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob man im Konkubinat lebt oder sich entscheidet zu heiraten wirkt sich auf die Vorsorge aus.
  • Verheiratete erhalten meistens Hinterlassenenleistungen aus der ersten und zweiten Säule sowie aus der Unfallversicherung.

Alle die in der Schweiz leben oder arbeiten müssen bis zum Pensionsalter einen Beitrag an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) entrichten. Die Altersrente, die man im Ruhestand erhält, hängt u.a. von der Gesamtsumme aller im Laufe des Lebens einbezahlten Beiträge ab. Bei Angestellten beträgt der Beitrag 8.7 Prozent (bei Selbstständigen i.d.R. 8.1 Prozent) des monatlichen Lohns und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.

Je nach dem ob Sie verheiratet sind oder nicht, verändern sich aber auch Ihre Leistungen innerhalb der ersten Säule. Das sind die Hauptunterschiede bei der staatlichen Vorsorge:

Ehe:

  • Rentenkürzung: Bei verheirateten Paaren wird die AHV-Altersrente ab dem Zeitpunkt, an dem beide Ehepartner 65 Jahre alt sind, gekürzt (=plafoniert). Die maximale AHV-Ehepaarrente beträgt daher nur 150 Prozent einer maximalen AHV-Einzelrente. Aktuell sind dies maximal 44 100 Franken jährlich.

  • Heiratsbonus: Mit der Heirat haben Frauen (Männer unter gewissen Voraussetzungen) jedoch Anspruch auf eine Witwenrente, sozusagen auf einen Heiratsbonus im Vergleich zu Konkubinatspaaren.

Konkubinat:

  • Keine Rentenkürzung: Bei Konkubinatspaaren gibt es keine Kürzung der AHV-Altersrenten. Daher erhalten beide ab Alter 65 maximal je 29 400 Franken pro Jahr. In diesem Zusammenhang kann vom einem «Konkubinatsbonus» die Rede sein.
  • Zusätzliche Absicherung nötig: Da die AHV das Konkubinat nicht kennt, besteht vor der Heirat keine gegenseitige Absicherung im Invaliditäts- und im Todesfall. Unverheiratete Paare müssen sich diesbezüglich also privat absichern - zum Beispiel über eine Lebensversicherung.

Das sollten Sie beachten

Frühzeitig Lücken in der AHV erkennen

  • IK-Auszug bestellen: Bestellen Sie in regelmässigen Abständen einen individuellen Kontoauszug («IK-Auszug») bei Ihrer Ausgleichskasse. So haben Sie immer den Überblick über Ihre Leistungen und können AHV-Lücken frühzeitig erkennen.
  • Allenfalls freiwillig nachzahlen: Informieren Sie sich über die Höhe Ihrer AHV-Rente und klären Sie, ob für Sie gegebenenfalls freiwillige Nachzahlungen in die AHV sinnvoll sind, falls in den letzten fünf Jahren Lücken in der ersten Säule bestehen.

Bei Jobunterbruch – Anmeldung als Nichterwerbstätige bei der AHV 

  • Konkubinat: Wenn Sie im Konkubinat leben und keiner AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, droht Ihnen eine AHV-Rentenkürzung. Diese lässt sich umgehen, indem man sich bei der AHV als Nichterwerbstätige anmeldet und den Beitrag für Nichterwerbstätige einbezahlt.
  • Ehe: Wer hingegen verheiratet ist und wessen Partner bzw. Partnerin mindestens in einem 50 Prozent Pensum tätig ist, ist durch diese geleisteten AHV-Beiträge automatisch in der 1. Säule abgesichert.

Fazit

Eine Heirat wirkt sich auf viele Bereiche aus: Die AHV-Leistungen, die Pensionskasse, die dritte Säule, die Steuern und den Nachlass. Bei allen finanziellen Stolpersteinen, die sich auftun, zu guter Letzt ein Appell an die Romantik. Lassen wir uns unsere Wünsche und Träume nicht nehmen aus Angst vor einer möglichen Steuerprogression und dem Abschluss von Todesfallrisikopolicen. Vielmehr sollten wir neben dem Wedding-Planer eben auch die Vorsorgeexpertin konsultieren und uns die Zeit nehmen, uns aktiv um unsere Finanzen zu kümmern und Verantwortung dafür zu übernehmen. Wir sagen JA zu unserer Vorsorge und den Finanzen und JA zueinander.

Wann kümmern Sie sich um Ihre finanzielle Sicherheit? Sprechen Sie mit uns und kommen Sie Ihren Zielen einen Schritt näher. 

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