Auf einen Blick
In der Schweiz herrscht grundsätzlich die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Doch ganz gleich sind die Voraussetzungen für die Altersrenten der unterschiedlichen Geschlechter trotzdem nicht. Teilzeitarbeit, das Leben im Konkubinat, unbezahlte Haus- und Pflegearbeit (Care-Arbeit) oder eine Scheidung reissen oft ein grosses Defizit in die Vorsorge von Frauen. Die BVG-Revision soll Teilzeitarbeitende künftig zwar besserstellen. Doch ist und bleibt die freiwillige Vorsorge innerhalb der dritten Säule für Frauen essentiell. Und auch bei den ersten beiden Säulen gibt es Einiges zu beachten und zu optimieren. Mehrere Vorsorge-Fallen führen nämlich gerade bei Frauen zu klaffenden Vorsorgelücken. Und diese lassen sich nur mit entsprechendem Effort wieder auffüllen.
Frauen aufgepasst: Das sind die Vorsorge-Fallen
Vorsorge-Falle 1: Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche
Vorsorge-Falle 1: Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche
Vorsorge-Falle 2: Konkubinat & Scheidung
Vorsorge-Falle 2: Konkubinat & Scheidung
Vorsorge-Falle 3: Unbezahlte Care-Arbeit
Vorsorge-Falle 3: Unbezahlte Care-Arbeit
1. Säule: Die wichtigsten Tipps für Frauen
- Tipp 1: Berücksichtigen Sie die AHV: Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Informieren Sie sich über die Höhe Ihrer AHV-Rente und klären Sie, ob für Sie ggfs. freiwillige Einzahlungen in die AHV sinnvoll sind.
- Tipp 2: Job-Pausen der AHV melden: Wenn Sie als Frau nicht verheiratet sind und keiner AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, droht Ihnen eine AHV-Rentenkürzung. Diese lässt sich umgehen, indem man sich bei der AHV als Nichterwerbstätige anmeldet, und den Beitrag der Nichterwerbstätigen einzahlt. Wer hingegen verheiratet ist und bei wem Partner oder Partnerin mindestens im 50%-Pensum arbeiten, ist durch die von diesem bzw. von dieser entrichteten AHV-Beiträge automatisch in der AHV abgesichert.
- Tipp 3: IK-Auszug bestellen: Bestellen Sie in regelmässigen Abständen einen individuellen Kontoauszug (='IK-Auszug') bei Ihrer Ausgleichskasse. So haben Sie immer den Überblick ob Sie Beitragslücken in Ihrer AHV haben oder nicht.
- Tipp 4: Achtung, Konkubinat: Beachten Sie, dass für Konkubinatspartnerinnen und -Partner keine gegenseitige Abdeckung der AHV besteht.
Abb. 1: Vorsicht bei Teilzeitjobs: Pensionskassen-Guthaben fällt erheblich geringer aus
*Pensionskassen-Guthaben basierend auf der aktuellen BVG-Mindestverzinsung (2024: 1.25%)
2. Säule: Die wichtigsten Tipps für Frauen
- Tipp 5: Freiwillige Einzahlungen & Konkubinat: Informieren Sie sich über die Leistungen und Möglichkeiten Ihrer Pensionskasse und klären Sie, ob freiwillige Einzahlungen oder z.B. die Erhöhung der Sparbeiträge sinnvoll sind, um Ihre Altersvorsorge zu stärken. Zudem sollten sich auch bei der 2. Säule im Konkubinat lebende Frauen mit Ihrem Partner bzw. Partnerin gegenseitig aktiv bei der eigenen Pensionskasse begünstigen.
- Tipp 6: Vorsicht bei Teilzeitarbeit: Teilzeitarbeit, der aktuell vor allem Frauen am häufigsten nachgehen, wirkt sich äusserst negativ auf deren Vorsorgesituation aus. Wenn Sie als Frau z.B. im 60%-Pensum arbeiten (siehe Abb. 1), müssen Sie im Durchschnitt mit ganzen 53% (!) weniger Guthaben in Ihrer Pensionskasse rechnen.
- Tipp 7: Koordinationsabzug sorgt für tiefe PK-Rente: Auch der Koordinationsabzug bei der Berechnung der Pensionskassenrente tut Frauen keinen Gefallen. Denn wer als Frau z.B. in einem 60%-Pensum angestellt ist, muss genauso mit einem Abzug von 25 725 CHF bei der Berechnung des versicherten Lohnes rechnen, wie eine vollzeitbeschäftigte Frau. Der Abzug variiert nicht je nach Pensum und Einkommen, sondern ist für alle derselbe - egal ob bei einem 20%-, 40%- oder 60%-Arbeitspensum. Die BVG-Revision (Abstimmung CH: 22.9.2024) verspricht in dieser Hinsicht zur Entlastung von Teilzeitarbeitnehmerinnen -und Arbeitnehmern beizutragen.
- Tipp 8: BVG-Eintrittsschwelle berücksichtigen: Besonders problematisch für die Vorsorge wird es für Frauen, wenn sie über längere Zeit weniger als 22 050 CHF jährlich verdienen. Das ist die sogenannte 'BVG-Eintrittsschwelle'. Liegt das jährliche Einkommen der Frau darunter, ist sie nicht in der 2. Säule versichert und es fehlen für diese Jahre sämtliche Pensionskassenbeiträge. Sofern möglich, sollten Frauen also einen Lohn über dieser wichtigen Schwelle anstreben. Auch hier zielt die BVG-Revision darauf ab mit dem Absenken der Eintrittsschwelle auf 19 845 CHF Abhilfe zu schaffen.
3. Säule: Die wichtigsten Tipps für Frauen
- Tipp 9: Nutzen Sie die 3. Säule: Die Säule 3a ist eine wichtige Möglichkeit für Frauen, ihre Altersvorsorge zu planen. Hier lässt sich jährlich bis zu einem bestimmten Betrag (2024 für Angestellte mit Pensionskasse: 7056 CHF) Geld einzahlen und von Steuervorteilen profitieren. Mit Wertschriften bestehen zudem Chancen auf eine höhere Rendite im Vergleich zum klassischen Vorsorgekonto (siehe Abb. 2) Mehrere 3a-Konten bringen Ihnen beim späteren Bezug eine zusätzliche Steuerersparnis. Am besten wird ab einem eingezahlten Betrag von 30 000 CHF bis 40 000 CHF ein neues Säule 3a-Gefäss eröffnet.
- Tipp 10: Planen Sie frühzeitig: Je früher Sie mit der Planung Ihrer Altersvorsorge beginnen (am besten nicht später als mit 30 Jahren), desto besser. Lassen Sie sich rund um Ihre dritte Säule zusätzlich von Ihrem Kundenberater bzw. Ihre Kundenberaterin bei Ihrer Bank beraten und überprüfen Sie regelmässig Ihre Altersvorsorge, um eventuelle Lücken frühzeitig zu schliessen.
- Tipp 11: Konkubinatspartner begünstigen: Ihren Konkubinatspartner bzw. -Partnerin sollten Sie bei Ihrer Säule-3a-Stiftung begünstigen, da ansonsten keine automatische Absicherung gewährleistet ist.
Abb. 2: Das Wertschriftensparen für die dritte Säule ermöglicht Frauen eine deutlich höhere Rendite als ein klassisches 3a-Konto.
Das Beispiel (Abb.2) zeigt: Frauen könnten mit dem Wertschriftensparen in ihrer Säule 3a über 156 000 CHF für Ihre Altersvorsorge beiseite legen. Auf dem klassischen Sparen-3a-Konto hätten sich währenddessen bei gleichen Bedingungen in der gleichen Zeit nur 106 000 CHF angesammelt.
*Wertschriftensparen: Annahme: Erwartete Rendite von 3.5%.; Sparen-3a-Konto: Basierend auf einem Zinssatz von 0,5%.
Sich schon früh mit dem Thema Vorsorge auseinanderzusetzen lohnt sich - egal ob Sie Mutter, kinderlos, verheiratet, geschieden, erwerbstätig sind oder keiner Beschäftigung nachgehen. Gerne analysieren wir in einem Gespräch Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen Lösungen auf, damit Sie Ihre Altersvorsorge optimieren können.
Gender Pension Gap in der Schweiz: Zahlen & Fakten
Alexandra Müller
Leiterin Finanzplanung
«Selbst ist die Frau - jetzt Weichen stellen für mehr Rente»
Sehen Sie hier die Aufzeichnung unseres Anlasses.
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