Pensionskasseneinkäufe erhöhen die Altersrente und sind steuerlich attraktiv
Die eigene Altersvorsorge mit Pensionskasseneinkäufen aufzustocken – wenn man finanziell dazu in der Lage ist, ist dies grundsätzlich eine sehr gute Idee. Denn solche freiwilligen Einzahlungen in Ihre Pensionskasse erhöhen Ihr Alterskapital und sind auch steuerlich äusserst attraktiv: So kann der Einkaufsbetrag nämlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, das Guthaben ist nicht als Vermögen steuerbar und die Erträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer.Einkauf in Ihre Pensionskasse: Weitere Vorteile vom Einkauf in die berufliche Vorsorge
Höhere Altersrente & Vorteile für Hypothek
Freiwillige Einkäufe erhöhen Ihre Altersrente: Es erhöht Ihr gesamtes Renteneinkommen und verbessert zudem eine allfällige Tragbarkeitsberechnung Ihres Eigenheims.
Ab 50 Jahren profitieren Sie besonders
Mit Einkäufen ab dem 50. Lebensjahr ist der Steuervorteil besonders gross. Meist ist das Einkommen dann am höchsten und die Einkäufe verbleiben nicht zu lange in der Pensionskasse. Damit können auch allfällige Gesetzesänderungen in die Planung miteinbezogen werden.
Freizügigkeits- oder Säule 3a-Guthaben
Allfällige Freizügigkeits- oder grosse Säule 3a-Guthaben aus einer selbständigen Tätigkeit werden angerechnet. Damit reduziert sich der allfällige Einkaufsbetrag.
3-jährige Sperrfrist
Wurden Einkäufe getätigt, so darf innerhalb der nächsten drei Jahre kein Kapital aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Dies gilt beispielsweise auch bei einem Einkauf in die Basis-Pensionskasse und Kapitalbezug aus der Kader-Pensionskasse.
Tipp:
Den grössten Steuereffekt erzielen Sie vor allem dann, wenn Sie sich die freiwilligen Einzahlungen bei der Pensionierung als einmaliges Kapital wieder ausbezahlen lassen. Die Einzahlungen können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, während der Kapitalbezug steuerlich privilegiert - zu einem Vorzugstarif - behandelt wird. Durch diesen Effekt können Sie eine ordentliche Rendite erzielen. Beachten Sie hierbei nur unbedingt die erwähnte 3-jährige Sperrfrist.
Wichtige Punkte für Ihre Planung:
Vorsorgelücke schliessen
Um sich in seine Pensionskasse einkaufen zu können, muss eine Vorsorgelücke bestehen. Eine solche kann z.B. aus einer Scheidung, einem Arbeitgeberwechsel, oder einem Zuzug aus dem Ausland entstehen.
Einkäufe staffeln
Wegen der Steuerprogression empfiehlt es sich, die Einkäufe in die Pensionskasse über mehrere Jahre zu staffeln.
Risikoleistungen
Klären Sie vorgängig ab, wie sich die Einkäufe auf die Risikoleistungen Ihrer Pensionskasse auswirken. Was passiert mit dem Guthaben bei einem allfälligen Todesfall vor der Pensionierung? Wie sieht es bei einer Unterdeckung der Pensionskasse aus?
Rückzahlungen
Allfällig getätigte Vorbezüge für Wohneigentum (WEF) müssen vor einem Einkauf zurückbezahlt werden, bevor abzugsfähige Einkäufe getätigt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu welchem allfällige WEF-Vorbezüge reglementarisch zurückbezahlt werden können. Ab diesem Zeitpunkt können wieder abzugsfähige Einkäufe getätigt werden. Konsultieren Sie hierfür das Reglement Ihrer Pensionskasse.
Zuzug in die Schweiz
Für Arbeitnehmende, die aus dem Ausland zuziehen und noch nie in der 2. Säule versichert waren, ist die jährliche Einkaufssumme in den ersten fünf Jahren nach Zuzug auf 20 Prozent des versicherten Jahreslohnes begrenzt.
Dies sind nur einige wichtige Punkte rund um den Einkauf in die Pensionskasse. Die jeweiligen persönlichen Umstände sind hierbei jedoch genau zu beachten und auch bei der Wahl des Zeitpunktes der Einkäufe gilt es, gut zu überlegen. Bevor Sie aktiv werden, lassen Sie sich am besten durch eine kompetente Fachperson beraten.